Beschlussvorlage - VO/2020/826
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Alt Krenzlin im Windeignungsgebiet WEG 22/18 "Alt Krenzlin"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Edita Penndorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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29.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Naturwind GmbH (Bauherrenanschrift: Schelfstraße 5 in 19055 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von 5 Windkraftanlagen am Standort Alt Krenzlin im Windeignungsgebiet WEG 22/18 „Alt Krenzlin“. Mit Schreiben vom 11.08.2020 (AZ: StALUWM-51-4631-5711.0.1.6.2G-76001) erfolgte die Antragstellung gemäß § 4 i. V. M § 10 BImSchG. Die Errichtung und der Betrieb von 5 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Alt Krenzlin ist wie folgt vorgesehen:
Anlagenbezeichnung: | 5 WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m; Typ ENERCON E-138 EP mit einer Nennleistung von 4.200 kW, einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotordurchmesser von 138 m und einer Gesamthöhe von 229 m |
Anlagenstandort: | 18288 Alt Krenzlin, Gemarkung Loosen; Flur 5; Flurstücke 31, 43, 129, 50, 47 |
Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gemäß § 10 BImSchG. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. §§ 4, 19 Abs. 1 BImSchG ist über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde Alt Krenzlin zu entscheiden.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) bittet die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen und eine Erklärung über die Erteilung bzw. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens der Gemeinde Alt Krenzlin bis zum 14. Oktober 2020 vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass das gemeindliche Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden darf (§ 36 Abs. 2 S.1 BauGB).
Die Antragsunterlagen können bis zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Ludwigslust-Land eingesehen werden und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Nach Prüfung der Unterlagen wird zum Bauantrag vom 11.08.2020 mit dem Aktenzeichen: StALUWM-51-4631-5711.0.1.6.2G-76001 der Naturwind GmbH (Bauherrenanschrift: Schelfstraße 35 in 19055 Schwerin) für das Vorhaben in 19288 Alt Krenzlin (Gemarkung Loosen; Flur 5; Flurstücke 31, 43, 129, 50, 47) zur Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden weder Anregungen noch Ergänzungen zum o.g. Antrag der Naturwind GmbH geäußert.
Oder:
Nach Prüfung der Unterlagen wird zum Bauantrag vom 11.08.2020 mit dem Aktenzeichen: StALUWM-51-4631-5711.0.1.6.2G-76001 der Naturwind GmbH (Bauherrenanschrift: Schelfstraße 35 in 19055 Schwerin) für das Vorhaben in 19288 Alt Krenzlin (Gemarkung Loosen; Flur 5; Flurstücke 31, 43, 129, 50, 47) zur Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden folgende Anregungen und Ergänzungen zum o.g. Antrag der Naturwind GmbH geäußert.
Begründung:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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