Beschlussvorlage - VO/2020/812-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Sicherung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Rastow ist es unerlässlich, Kameraden auszubilden, die berechtigt sind, die sich im Bestand befindlichen Fahrzeuge im Einsatz-und Übungsfall zu fahren. Insbesondere diese Ausbildungsgänge sind kontinuierlich fortzuführen, um den Ausfall alters – bzw. krankheitsbedingt ausscheidender Kameraden zu kompensieren. Der Kam. Markus Freiberg hat sich bereit erklärt, den Führerschein CE zu erlangen, um im Brand-, Hilfeleistungs- und Übungsfall die sich im Bestand der Wehr befindlichen Fahrzeuge führen zu dürfen.

 

Kam. Freiberg hat hierzu Angebote von drei Fahrschulen eingeholt (siehe Anlagen) und Ergebnisse in einer Tabelle (Anlage) dargestellt.

 

Die für den 11.08.2020 vorgesehene Sitzung der Gemeindevertretung ist ausgefallen. Der Hauptausschuss hat mit Beschluss-Nr.: HA 05-04-20 vom 18.08.2020 (Anlage) einer Kostenübernahme zugestimmt.

 

Die Entscheidung war aufgrund des Beginns des Lehrganges erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

1. Folgende Dringlichkeits-Entscheidung des Hauptausschusses vom 18.08.2020 wird               hiermit nachträglich gebilligt:

 

Beschluss-Nr.: HA 05-04-20

Die Gemeinde Rastow gewährt dem Kam. Markus Freiberg die Teilnahme an einem               Ausbildungsgang der Firma „Nagel Driving GmbH“ zur Erlangung des Führerscheins               CE und sie stimmt ebenso zu, die Übernahme der dabei anfallenden Kosten, die je               nach Vorkenntnissen und Eignung des Auszubildenden 3.381,56 €  betragen, zu               übernehmen.

 

Die Aufwendungen (Lehrgangskosten) sind dem Produktsachkonto 12610/ 56 12 0000               (Brandschutz/ Aufwendungen für Aus-und Fortbildung, Umschulung zu entnehmen.

Die für die Ausbildung erforderlichen Mittel von 3.381,56 € sind verfügbar.

 

2. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.

 

 

 

 

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Anlagen

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