Beschlussvorlage - VO/2020/870

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in Lüblow vom 16. Juli 2010 beantragt die IG "Heimatstube" Lüblow für die Weihnachtsfeier am 16.12.2020 in Verbindung mit der Würdigung des zehnjährigen Bestehens der Heimatstube und des zwanzigjährigen Bestehens der Interessengemeinschaft Heimatstube eine Zuwendung in Höhe von 200,00 Euro.

 

Die Kosten sind dem PSK 28101.54191000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / an IG Heimatstube) zuzuordnen, für das mit Stand 28.08.2020 noch 200,00 Euro verfügbar sind.

 

Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Zuwendungen für die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen, die zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie dem kulturvollen Zusammenleben der Bürger in der Gemeinde beitragen. Gefördert werden Vereine, Klubs und Organisationen die ihr Wirken öffentlich gestalten und durch gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten einen Beitrag zum Wohle der Gemeinde leisten.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

" 1.Der Antrag der IG "Heimatstube" Lüblow auf Gewährung einer Zuwendung wird als förderfähig eingestuft.

 

  2.Die IG "Heimatstube" Lüblow erhält auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung

von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde Lüblow vom 16.07.2010 für die Weihnachtsfeier am 16.12.2020 in Verbindung mit der Würdigung

des zehnjährigen Bestehens der Heimatstube und des zwanzigjährigen Bestehens der

Interessengemeinschaft Heimatstube eine Zuwendung in Höhe von ________ €.

 

   3.Die Finanzierung der Förderung ist über das PSK 28101.54190000 (Zuweisungen und

Zuschüsse für laufende Zwecke / an IG Heimatstube) abgesichert."

 

 

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Anlagen

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