Beschlussvorlage - VO/2020/857

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in Lüblow vom 16. Juli 2010 beantragt die Ortsgruppe der VS Lüblow für die Weihnachtsfeier am 29.11.2020 eine Zuwendung in Höhe von 200,00 Euro.

 

Die Kosten sind dem PSK 28101.54190000 (Zuweisungen und Zuschüsse für Seniorenbetreuung an VS) zuzuordnen, für das mit Stand 27.08.2020 noch 200,00 Euro verfügbar sind.

 

Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Zuwendungen für die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen, die zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie dem kulturvollen Zusammenleben der Bürger in der Gemeinde beitragen. Gefördert werden Vereine, Klubs und Organisationen die ihr Wirken öffentlich gestalten und durch gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten einen Beitrag zum Wohle der Gemeinde leisten.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

 

" 1.Der Antrag der Ortsgruppe der VS Lüblow auf Gewährung einer Zuwendung für die

Weihnachtsfeier am 29.11.2020 wird als förderfähig eingestuft.

 

  2.Die Ortsgruppe der VS Lüblow erhält auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung

von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde Lüblow vom 16.07.10 für die Weihnachtsfeier am 29.11.2020 eine Zuwendung in Höhe

von   ________ €.

 

   3.Die Finanzierung der Förderung ist über das PSK 28101.54190000 (Zuweisungen und

Zuschüsse für Seniorenbetreuung an VS) abgesichert."

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...