Beschlussvorlage - VO/2020/830

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die WEMACOM Breitband GmbH hat nach einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag

für den geförderten Breitbandausbau im Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP 2.Call)

erhalten und beabsichtigt die Einwohner und Firmen im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit

einem modernen Glasfaseranschluss auszustatten.

 

Das Ausbaugebiet in der Gemeinde Göhlen wurde dem Cluster LUP 24_15 zugeordnet. Für dieses Cluster war die Planungsphase vom 01.01.2020-30.06.2020 definiert. Wie bereits auf den Informationsveranstaltungen und Newslettern der WEMACOM Breitband GmbH

erläutert, besteht die Möglichkeit zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses für die

kommunalen Objekte im Rahmen des Breitbandausbaus. Voraussetzung hierfür ist, dass der

beantragte Hausanschluss im Ausbaugebiet liegt und förderfähig erklärt wurde. Die Prüfung

der Voraussetzungen kann über die Homepage der WEMAG unter folgendem Link erfolgen:

https://www.wemag.com/internet.

 

Zur Zeit der Auftragserteilung war keine Sitzung der Gemeindevertretung vorgesehen.  

Da die Herstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses zu einem späteren Zeitpunkt mit deutlich höheren Kosten verbunden ist und die Beauftragung innerhalb der Planungsphase bis spätestens zum 30.06.2020 erfolgen musste, wurde durch den Bürgermeister für folgende kommunalen Objekte in der Gemeinde Göhlen ein Glasfaser-Hausanschluss in Verbindung mit einem Internet- /Telefonvertrag bei der WEMACOM Breitband GmbH beauftragt:

 

- Dorfgemeinschaftshaus / Feuerwehrhaus Göhlen, Hauptstr. 1a

- Dorfgemeinschaftshaus Leussow, Friedensstr. 5

- Feuerwehrhaus Leussow, Lindenstr. 25b

 

 

Die Beauftragung zur Herstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses konnte zu unterschiedlichen Konditionen erfolgen, die in der Anlage dargestellt sind.

 

Die Aufwendungen für die Internet- /Telefonverträge sind in den jeweiligen Produktsachkonten einzustellen und in den Folgejahren entsprechend im Haushalt einzuplanen.    

 

Für die Objekte (Nr. 1 – 3) fallen aufgrund des Abschlusses eines Internet- /

Telefonvertrages keine Haus-Anschlusskosten an. Ausgenommen davon sind mögliche Verlegungskosten für die Strecke, die über 15 m ab Grundstücksgrenze hinausgeht.   


Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung durch die Gemeindevertretung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

1. Folgende Entscheidung des Bürgermeisters wird hiermit nachträglich gebilligt:

 

Für folgende Objekte werden die durch den Bürgermeister beauftragten Glasfaser-Hausanschlüsse bei der WEMACOM Breitband GmbH mit einem Internet- / Telefonvertrag nachträglich von der Gemeindevertretung gebilligt:

 

a) Dorfgemeinschaftshaus/ Feuerwehrhaus Göhlen, Hauptstr. 1a

    mit Internet-/ Telefonvertrag mit mind. 24 Monaten Laufzeit;

    Tarif: WEMAG Business Surf-Basis

b) Dorfgemeinschaftshaus Leussow, Friedensstr. 5

    mit Internet- / Telefonvertrag mit mind. 24 Monaten Laufzeit;

    Tarif: WEMAG Business Surf-Basis

c) Feuerwehrhaus Leussow, Lindenstr. 25b

    mit Internet- / Telefonvertrag mit mind. 24 Monaten Laufzeit;

    Tarif: WEMAG Business Surf-Basis

 

2. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.   

 

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Anlagen

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