Beschlussvorlage - VO/2020/781
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur nachträglichen Billigung einer Entscheidung des Bürgermeisters
hier: überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im PSK 55301.52311 (Friedhofs-u. Bestattungswesen Leussow / Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Patricia Behrens
- Antragssteller:
- Patricia Behrens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Göhlen
|
Entscheidung
|
|
|
01.09.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Göhlen beabsichtigte für das Jahr 2020 die Erneuerung des Zaunes am Friedhof im OT Leussow. Im Zuge der Maßnahme sollen auch die Zaunpfeiler instandgesetzt werden. Für die Erneuerung des Zaunes wurden nebenstehende Bäume gefällt und das Holz für den neuen Zaun aufgearbeitet. Während der Fällarbeiten wurde die Zufahrt zum Friedhof in Leussow beschädigt und musste ausgebessert werden. Nach Rücksprache mit der Firma MUT Umwelttechnik GmbH würden für das Betonrecycling Material Kosten in Höhe von ca. 600,00 € entstehen. Das Einbringen des Materials erfolgt durch freiwillige Helfer. Im PSK 55301.52311 (Friedhofs-u. Bestattungswesen Leussow / Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke) stehen 3.272,56 € brutto zur Verfügung. Der Auftragswert für die Erneuerung der Zaunpfeiler beläuft sich ebenfalls auf 3.272,56 € brutto. Somit stehen in dem PSK nach Begleichung der Rechnung keine Gelder mehr zur Verfügung.
Folglich könnten die anfallenden Kosten in Höhe von ca. 600,00 € durch die Inanspruchnahme Liquider Mittel gedeckt werden.
Damit die Zufahrt schnellstmöglich für Besucher wiederhergestellt und ordnungsgemäß genutzt werden kann, wurde die Entscheidung als Dringlichkeitsvorlage dem Bürgermeister vorgelegt.
Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen.
Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung.
Da zu dem Zeitpunkt kein Termin für eine ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung bekannt war, war die Dringlichkeit für die Entscheidung des Bürgermeisters gegeben.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
1. Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 08.06.2020 wird
hiermit nachträglich gebilligt:
- Die Firma MUT Umwelttechnik GmbH, An der K39 Nr. 1 in 19288 Ludwigslust wird beauftragt, für die Zufahrt am Friedhof in Leussow Betonrecyclingmaterial zu liefern. Die Kosten belaufen sich auf ca. 600,00 € brutto.
- Für die Gemeinde Göhlen entstehen überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im PSK 55301.52311 (Friedhofs-u. Bestattungswesen Leussow / Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke) bis zu einer Höhe von ca. 600,00 € brutto.
- Die notwendigen finanziellen Mittel werden durch die Inanspruchnahme Liquider Mittel gedeckt.
- Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.
