Beschlussvorlage - VO/2020/778

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Göhlen beabsichtigte im Jahr 2020 die Erneuerung der Gehwegpflasterung in Göhlen Ortsausgang Richtung Kummer. Im Haushalt der Gemeinde wurden im PSK 54100.52338000 (Gemeindestraßen/Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze) insgesamt 13.000,00 € eingeplant. Der Auftrag für die Baumaßnahme wurde am 28.04.2020 an die Firma Strassenbau Matthias Lüth vergeben. Der Auftragswert belief sich auf 6.809,18 €. Für die v.g. Maßnahme stehen davon 5.000,00 € zur Verfügung, die dem PSK 54100.52338 zu entnehmen sind. Die verbleibenden 1.809,18 € werden durch die Inanspruchnahme Liquider Mittel gedeckt. 

Am 16.06.2020 erhielt das SG Hoch-und Tiefbau einen Anruf von Herr Lüth. Die Angebotsabfrage beinhaltete die Herstellung einer Pflasterbettung aus Sand 0/4 mm, d= 3cm. Während der Bauausführung wurde jedoch festgestellt, dass aus Sicht der Firma eine Pflasterbettung aus Splitt 2/5 mm, d= 3 cm sinnvoller wäre. Die Gehwegpflasterung hätte durch den Einbau einer Splittschicht eine längere Lebensdauer, da der Gehweg durch die Ameisen nicht mehr unterhöhlt werden kann. Außerdem wäre der Wuchs von Unkraut wesentlich vermindert. Des Weiteren waren teilweise Betonpflastersteine auszutauschen und fehlende/defekte Rasenborde zu ersetzen. Bei Angebotsabfrage im März 2020 waren die erforderlichen Mehrarbeiten nicht bekannt. Aufgrund der v.g. Änderungen/Erweiterung des Leistungsumfangs kam es zu einer Erhöhung des Auftragswertes um rund weitere 1.500,00 € brutto.

Somit sind überplanmäßige Ausgaben im PSK 54100.52338 (Gemeindestraßen/Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze) bis zu einer Höhe von 1.500,00 € brutto entstanden. Die überplanmäßigen Ausgaben werden durch die Inanspruchnahme Liquider Mittel gedeckt.

 

Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung.

Da zu dem Zeitpunkt kein Termin für eine ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung bekannt war, war die Dringlichkeit für die Entscheidung des Bürgermeisters gegeben. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 17.06.2020 wird

hiermit nachträglich gebilligt:

 

  1. Die Firma Strassenbau Matthias Lüth, Mühlenstraße 08 in 19288 Loosen wird beauftragt, die Änderungen/Erweiterungen des Leistungsumfangs auszuführen:

 

-          Pflasterbettung aus Sand durch eine Pflasterbettung aus Splitt ersetzen

-          Austausch von Betonpflastersteinen

-          Ersetzen von defekten/fehlenden Rasenborden

 

  1. Für die Gemeinde Göhlen entstehen weitere überplanmäßige Ausgaben im PSK 54100.52338000 (Gemeindestraßen/Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze) bis zu einer Höhe von ca. 1.500,00 € brutto.

 

  1. Die notwendigen finanziellen Mittel werden durch die Inanspruchnahme Liquider Mittel gedeckt.

 

  1. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.

 

 

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