Beschlussvorlage - VO/2020/828
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe
hier: Herstellung von Hausanschlüssen im Zuge des Breitbandausbaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Simonsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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25.08.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die WEMACOM Breitband GmbH hat nach einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag
für den geförderten Breitbandausbau im Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP 2.Call)
erhalten und beabsichtigt die Einwohner und Firmen im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit
einem modernen Glasfaseranschluss auszustatten.
Das Ausbaugebiet in der Gemeinde Alt Krenzlin wurde dem Cluster LUP 23_10 zugeordnet. Für dieses Cluster ist die Planungsphase vom 01.03.2020-31.08.2020 definiert. Wie bereits auf den Informationsveranstaltungen und Newslettern der WEMACOM Breitband GmbH
erläutert, besteht die Möglichkeit zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses für die
kommunalen Objekte im Rahmen des Breitbandausbaus. Voraussetzung hierfür ist, dass der
beantragte Hausanschluss im Ausbaugebiet liegt und förderfähig erklärt wurde. Die Prüfung
der Voraussetzungen kann über die Homepage der WEMAG unter folgendem Link erfolgen:
https://www.wemag.com/internet.
Für folgende kommunalen Objekte in der Gemeinde Alt Krenzlin kann ein Glasfaser-Hausanschluss beantragt werden:
- Dorfgemeinschaftshaus / Feuerwehrhaus Alt Krenzlin, Hauptstr. 7a
- Kindertagesstätte, Hauptstr. 7
- Dorfgemeinschaftshaus / Feuerwehrhaus Loosen, Schulstr. 9a
- Dorfgemeinschaftshaus Klein Krams, Platz der Jugend 7
- Dorfgemeinschaftshaus Neu Krenzlin, Lindenstr. 9
- Alten- und Pflegeheim Neu Krenzlin, Lindenstr. 7
- Wohneinheit “Betreutes Wohnen“ Neu Krenzlin, Lindenstr. 7b
- Wohnblock Alt Krenzlin, Picherweg 2
Die Beauftragung zur Herstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses kann zu unterschiedlichen
Konditionen erfolgen, die in der Anlage dargestellt sind. Da mit der Antragstellung weitere
Folgekosten verbunden sind, sollte sich die Gemeindevertretung positionieren, für welche
kommunalen Objekte ein Glasfaser-Hausanschluss mit den jeweiligen Konditionen beantragt
werden soll.
Die Aufwendungen sind in den jeweiligen Produktsachkonten einzustellen und in den Folgejahren entsprechend im Haushalt einzuplanen.
Für das Dorfgemeinschaftshaus in Neu Krenzlin, Lindenstr. 9 wird die Beauftragung eines Glasfaser-Hausanschluss ohne einen Internet-/ Telefonvertrag empfohlen, da für diesen Standort derzeit eine Versorgung mit Internet und Telefon nicht notwendig ist.
Für das Alten- und Pflegeheim und für das Objekt “Betreutes Wohnen“ in Neu Krenzlin sowie für den Wohnblock Picherweg 2 in Alt Krenzlin ist ebenfalls nur ein Glasfaser-Hausanschluss ohne einen Internet-/ Telefonvertrag zu beauftragen, da die Stiftung bereits bei einem anderen Anbieter Internet-/ Telefonverträge abgeschlossen hat bzw. die Mieter selbst solche Verträge bei Bedarf abschließen müssen.
Die Bruttoherstellungskosten für die Glasfaser-Hausanschlüsse ohne einen Internet-/ Telefon- vertrag belaufen sich in der Planungsphase auf jeweils 599,00 EUR zuzüglich Verlegungskosten für die Strecke, die über 15 m ab Grundstücksgrenze hinausgeht.
Da die Herstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses zu einem späteren Zeitpunkt mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, sollte die Beauftragung noch innerhalb der Planungsphase veranlasst werden.
Für die anderen Objekte (Nr. 1 – 4) fallen aufgrund des Abschlusses eines Internet- /
Telefonvertrages keine Haus-Anschlusskosten in der Planungsphase an. Ausgenommen davon sind mögliche Verlegungskosten für die Strecke, die über 15 m ab Grundstücksgrenze hinausgeht.
Beschlussantrag:
Für die folgenden Objekte soll ein Glasfaser-Hausanschluss in der Planungsphase zum Breitbandausbau bei der WEMACOM Breitband GmbH entweder mit oder ohne einen Internet- / Telefonvertrag beantragt werden:
1. Dorfgemeinschaftshaus/ Feuerwehrhaus Alt Krenzlin, Hauptstr. 7a
mit Internet-/ Telefonvertrag mit mind. 24 Monaten Laufzeit oder
ohne Internet-/ Telefonvertrag
2. Kindertagesstätte, Hauptstr. 7
mit Internet-/ Telefonvertrag mit mind. 24 Monaten Laufzeit oder
ohne Internet-/ Telefonvertrag
3. Dorfgemeinschaftshaus / Feuerwehrhaus Loosen, Schulstr. 9a
mit Internet- / Telefonvertrag mit mind. 24 Monaten Laufzeit oder
ohne Internet-/ Telefonvertrag
4. Dorfgemeinschaftshaus Klein Krams, Platz der Jugend 7
mit Internet- / Telefonvertrag mit mind. 24 Monaten Laufzeit oder
ohne Internet-/ Telefonvertrag
5. Dorfgemeinschaftshaus Neu Krenzlin, Lindenstr. 9
ohne Internet- / Telefonvertrag (kostenpflichtiger Anschluss)
6. Alten- und Pflegeheim Neu Krenzlin, Lindenstr. 7
ohne Internet- / Telefonvertrag (kostenpflichtiger Anschluss)
7. Wohneinheit “Betreutes Wohnen“ Neu Krenzlin, Lindenstr. 7b
ohne Internet-/ Telefonvertrag (kostenpflichtiger Anschluss)
8. Wohnblock Alt Krenzlin, Picherweg 2
ohne Internet-/ Telefonvertrag (kostenpflichtiger Anschluss)
Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt die entsprechenden Anträge fristgerecht bei der
WEMACOM Breitband GmbH einzureichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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208,6 kB
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