Informationsvorlage - VO/2020/770
Grunddaten
- Betreff:
-
Zahlung von sitzungsbezogener Aufwandsentschädigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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14.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Rastow hat in ihrer Sitzung am 12.11.2019 über den Entwurf der 1. Entwurf der 11. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rastow vom 31. Dezember 2004 (Vorlage: VO/2019/409) beraten.
In der Beratung wurde sich darauf verständigt, dass an Funktionsträger (Bürgermeister und dessen zwei Stellvertreter) neben der monatlichen Aufwandsentschädigung kein Sitzungsgeld gezahlt werden soll.
In der Beschlussfassung zur 11. Änderung der Hauptsatzung wurde die v.g. Regelung aber nicht aufgenommen.
Somit erfolgte die Ausfertigung und Bekanntmachung der 11. Änderung auch ohne diesen Punkt. Dies bedeutet, dass der Bürgermeister und dessen zwei Stellvertreter ab 01.01.2020 für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der ständigen Ausschüsse Sitzungsgeld erhalten.
Eine Regelung, wonach der Bürgermeister und dessen Stellvertreter kein Sitzungeld erhalten, entspricht auch nicht mehr den Vorgaben der Entschädigungsverordnung M-V (EntschVO) vom 06.06.2019 i.V.m. der Kommunalverfassung M-V.
Die in der bisherigen EntschVO M-V vom 04.05.2016 enthaltene Regelung, vonach Empfänger einer funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung kein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen der Organe, Ausschüsse oder Fraktionen der kommunalen Körperschaft, die die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung zahlt, gewährt werden, ist in der neuen EntschVO M-V vom 06.06.2019 nicht mehr enthalten.
