Beschlussvorlage - VO/2020/750

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das  Gebiet um die Einkaufshalle in Rastow, Bahnhofstraße soll neu strukturiert werden. Dipl. Ing. Vitali Shembrowskij hat den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt. Im Vorab haben hierzu Gespräche beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Bauordnung Hr. Wißuwa stattgefunden.

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Er soll die Flurstücke 136, 137, 138 und 139 der Flur 7 in der Gemarkung Rastow umfassen. Es wird das Ziel verfolgt, die Einkaufsmöglichkeit zu vergrößern. Es ist avisiert auf einer neuen Fläche ein neues Einkaufsgebäude zu errichten, inkl. Parkplatzmöglichkeiten. Des Weiteren soll auf der jetzigen Fläche des Nahkauf eventuell eine Anlage für Betreutes-Wohnen entstehen sowie im hinteren Teil der Feuerwehr drei Wohnbauplätze. Hin zur Bahnlinie muss ein Lärmschutzwall/eine Lärmschutzwand eingeplant werden.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch das Amt Ludwigslust-Land durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch das Amt Ludwigslust-Land beteiligt.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10  ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Hinweis:

Bei Beschluss zur Aufstellung wird gebeten, Namensvorschläge für den Bebauungsplan zu unterbreiten

z.B. „An der Bahnhofstraße“ oder „Raiffeisenring“

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

  1. Die Gemeinde Rastow stellt den Bebauungsplan Nr. 10 „…“ der Gemeinde Rastow gemäß § 2 Abs. 1 BauGB auf.
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr,. 10 „…“ der Gemeinde Rastow ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich soll die Flurstücke 136, 137, 138 und 139 der Flur 7 in der Gemarkung Rastow umfassen.
  3. Ziel des o.g. Bebauungsplanes soll gemäß § 6a Baunutzungsverordnung die Ausweisung eines urbanen Gebietes sein. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.
  4. Für die Umsetzung der Bauleitplanung ist ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger/Antragsteller (Kostenträger) zu schließen.
  5. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  6. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)

 

 

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Anlagen

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