Beschlussvorlage - VO/2020/737

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Alt Krenzlin hat im Jahr 2019 die Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Loosen und Krenzliner Hütte auf moderne LED-Technik umgerüstet. Seitens der Gemeindevertretung Alt Krenzlin bestehen aktuell noch immer Anfragen und Unstimmigkeiten bezüglich der Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung.

Grundsätzlich wird seitens des SG Hoch-u. Tiefbau nicht empfohlen, die energiesparende Straßenbeleuchtung in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr abzuschalten.

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro würde sich durch bei täglicher Abschaltung der Straßenbeleuchtung die Lebensdauer der Leuchtmittel verkürzen – folglich zieht dies höhere Reparaturkosten nach sich.

Des Weiteren gibt das Amt Ludwigslust-Land zu Bedenken, dass gegenüber den Bürgern eine Verkehrssicherungspflicht besteht. Da die Gehwege teilweise in einem unzureichenden Zustand sind und Stolpergefahren aufweisen wäre es aus Sicht des SG Hoch-u. Tiefbau empfehlenswert, diese bei Dunkelheit ausreichend auszuleuchten. 

Das Planungsbüro hat für die Gemeinde Alt Krenzlin anhand der vorliegenden Verbrauchszahlen eine Auflistung über die voraussichtliche jährliche Einsparung erstellt. Demnach ergeben sich für beide Ortsteile ca. 34,00 € im Monat bei Abschaltung in der Zeit von 23:00 – 05:00 Uhr. Zur Umsetzung der Schaltzeiten wäre ein Auftrag an die Firma Stadtbeleuchtung Schwerin notwendig. Nach telefonische Rücksprache würden Kosten in Höhe von ca. 300,00 € anfallen.

Die Gemeinde Alt Krenzlin sollte sich zum Sachverhalt positionieren.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

Die Gemeinde Alt Krenzlin stimmt der ganzjährigen Abschaltung der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Loosen und Krenzliner Hütte in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr zu.

Die anfallenden Kosten für die Umrüstung trägt die Gemeinde Alt Krenzlin.

 

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Anlagen

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