Beschlussvorlage - VO/2020/717
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Ausgabe von Hundesteuermarken in der Gemeinde Alt Krenzlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Anne Olenik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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23.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In einer Information an die Bürgermeisterin vom 05.03.2020 wurde bereits über den Sachverhalt informiert.
Die Gemeinde Alt Krenzlin gibt gemäß § 13 (Steuermarken) der Satzung der Gemeinde
Alt Krenzlin über die Erhebung einer Hundesteuer vom 20. September 2001 keine Steuermarken aus.
Für eventuelle Vorkommnisse (Bsp. Hund entlaufen, Hund nicht angeleint, Gefährdung durch Hund usw.), wäre eine Marke von Vorteil um den Hundehalter schnellstmöglich ausfindig zu machen.
Das Steuerprogramm ermöglicht die Suche der Hundehalter über die Hundesteuermarken und weist zusätzliche Angaben wie Name des Hundes; Geschlecht des Hundes, Wurftag, Farbe und Rasse aus. Aufgrund von Urlaubsreisen oder auch Besuchen in anderen Orten ist auch die Nachfrage von Hundehaltern nach Steuermarken gestiegen. Ist ein Hund mit Steuermarke registriert so können auch über die Suchfunktion "Rasse des Hundes" alle Hunde dieser Rasse im Amtsbereich ausfindig gemacht werden. Vereinzelnde Hundehalter berichteten bereits von Kontrollen seitens der Ordnungsämter in anderen Städten, welche die Hundesteuermarke als Nachweis sehen wollen. Da vereinzelnde Gemeinden keine Steuermarken ausgeben und auch keiner seinen Steuerbescheid mit in den Urlaub nimmt, gestaltet sich die Ausweisung des Hundes problematisch.
Die Gemeinden Göhlen, Warlow, Bresegard bei Eldena, Rastow, Sülstorf, Lübesse und Uelitz geben bereits Hundesteuermarken aus.
Sollte sich für die Ausgabe von Hundesteuermarken entschieden werden, ist eine Satzungsänderung erforderlich.
Der Gemeinde Alt Krenzlin entstehen durch die Entscheidung für die Ausgabe von Steuermarken keine zusätzlichen Kosten.
Beschlussvorschlag
1. Beschlussantrag:
1.Zukünftig erfolgt für die Gemeinde Alt Krenzlin die Ausgabe von Hundesteuermarken.
2.Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung die entsprechende Änderung der Satzung der Gemeinde
Alt Krenzlin über die Erhebung einer Hundesteuer vom 20. September 2001 zur Beschlussfassung (3. Änderung) vorzubereiten.
oder
2. Beschlussantrag:
Die Gemeinde Alt Krenzlin gibt weiterhin keine Hundesteuermarken aus.
Es erfolgt keine Änderung der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Erhebung einer Hundesteuer vom 20. September 2001.
