Beschlussvorlage - VO/2020/720
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu den Steuerhebesätzen der Gemeinde Lüblow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Anne Olenik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lüblow
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Entscheidung
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23.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lüblow möchte eine Erhöhung der Steuerhebesätze bzw. eine Annährung der Steuerhebesätze an den Landesdurchschnitt vornehmen.
Gemäß Orientierungserlass für die Haushaltsplanung 2020 des Innenministeriums M-V betragen die durchschnittlichen Nivelierungshebesätze des Landes für Gemeinden
Grundsteuer A = 323 %
Grundsteuer B = 427 %
Gewerbesteuer = 381 %
Den Stand der für 2020 geltenden Hebesätze in den amtsangehörigen Gemeinden können Sie der Anlage entnehmen. Die Gemeinde ist im Endeffekt auch Verbraucher und unterliegt den Tarifentwicklungen und auch der Steigerung der Verbraucherpreise. Steigende Kosten der Gemeinde werden nicht durch das Finanzausgleichgesetz (FAG) aufgefangen. Zudem ist festzustellen, dass Wertsteigerungen keinen Eingang in die Fortschreibung des Steuermessbetrages für die Grundstücke finden (Zuständigkeit Finanzamt), gleichwohl aber den Bauherren bzw. Grundstückseigentümern steuerliche Erleichterungen gewährt werden.
Bei der Planung der Hebesätze muss bedacht werden, dass die Gemeinden durch das Land beim Finanzausgleich (insbesondere Schlüsselzuweisung) immer so behandelt und berechnet werden, als wenn die jeweilige Gemeinde die landesdurchschnittlichen Hebesätze anwendet. Liegt die Gemeinde unter den Durchschnittswerten erhält sie weniger Schlüsselzuweisungen und hat doch die Amts- und Kreisumlage wegen theoretisch höherer Umlagegrundlagen zu entrichten. Für den Haushalt der Gemeinde bedeutet dies, dass die Gemeinde ebenfalls auf Einnahmen aus dem Finanzausgleich verzichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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291,4 kB
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2
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292,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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223,9 kB
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