Beschlussvorlage - VO/2020/605-1
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Gemeinde Alt Krenzlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Dörte Meyenburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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23.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S.777), entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz (KPG) am 28.05.2020, stellte das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 beträgt 4.921.737,66 EUR. Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung nach Veränderung der Rücklagen beträgt +110.965,24 EUR.
Die Finanzrechnung weist für 2018 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von + 215.586,39 EUR aus. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt insgesamt + 13.726,18 EUR.
Der genehmigte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2018 betrug 550.000 EUR und wurde per Stichtag 31.12.2018 nicht in Anspruch genommen.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
"1. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss der Gemeinde Alt Krenzlin zum 31.12.2018 in der Fassung
vom 12.03.2020 fest.
2.Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung gemäß § 44 Abs. 5 GemHVO-
Doppik den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von
110.965,24 EUR mit dem Vortrag aus Vorjahren zu verrechnen und den Fehlbetrag in
Höhe von nun 263.315,98 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
