Beschlussvorlage - VO/2020/652
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zur nachträglichen Billigung einer Entscheidung des Bürgermeisters sowie zu überplanmäßigen Ausgaben - PSK55100//08270000 Öffentl. Grün/geringwertige Vermögensgegenstände – Finanzkonto 55100.785720000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Heiko Noak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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26.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Rastow beschafft Spielgeräte für den Spielplatz in der Teichstraße im OT Rastow. Um auch Eltern Sitzmöglichkeiten anzubieten sollten zwei Sitzgruppen aufgestellt werden. Das Angebot der Fa. Espas in Höhe von 2.187,22 Euro war bis zum 31.03.2020 gültig. Die Gemeinde Rastow spart bei Bestellung bis 31.03.2020 den Differenzbetrag zum Katalogpreis in Höhe von 361,76 Euro. Aufgrund der Dringlichkeit hat der Bürgermeister das Amt mit der Beschaffung der zwei Sitzgruppen beauftragt. Der Rechnungsbetrag der Fa. espas (Re. FA-150743 und FA-150744 vom 17.04.2020 -zusammengefasst) beläuft sich nach Abzug von 3% Skonto auf 2.187,22 Euro.
Die Kosten sind dem PSK 55100/08270000 (öffentl. Grün / geringwertige Vermögensgegenstände) zuzuordnen. Die Beschaffung der beiden Sitzgruppen wurde nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Um die Kosten zu begleichen, war eine Entscheidung zur überplanmäßigen Ausgabe zu treffen.
Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über über - und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und deren Finanzierung.
Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung.
Aufgrund der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung sind gegenwärtig Sitzungen der Gemeindevertretung nur eingeschränkt möglich.
Die Dringlichkeit war aufgrund der Fälligkeit zur Zahlung der Rechnung gegeben.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
„ 1. Folgende Dringlichkeits-Entscheidung des Bürgermeisters vom 25.03.2020 wird
hiermit nachträglich gebilligt:
- Zur Begleichung der vorliegenden Rechnungen FA-150743 und FA-150744 der Firma espas Spielgeräte, Graf Haeseler-Straße 7-11 in 34134 Kassel vom 17.04.2020 in Höhe von 2.187,22 Euro (zusammengefasst) für die Beschaffung von zwei Sitzgruppen für den Spielplatz in der Teichstraße in Rastow wird überplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen im Produktsachkonto 55100/08270000 (Öff. Grünanlagen/ geringwertige Vermögensgegenstände) bis zu einer Höhe von 2.187,22 € zugestimmt.
- Der Ansatz des PSK 55100//08270000 wird um 2.200,00 €, erhöht.
- Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt Minderausgaben im PSK 54100.09600000 – Planungskosten Kraak, Feldstraße (Finanzkonto 54100.785220000.
2. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.“
