Beschlussvorlage - VO/2020/606

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die 12 Jahre alte Tragkraftspritze (TS) der FF Neu Lüblow ist bereits sehr stark verschlissen und derzeit nicht einsatzbereit. Eine Reparatur würde lt. Kostenvoranschlag ca. 2.000,- € an Ausgaben verursachen. 

Außerdem ist das vorhandene Gerät den heutigen technischen Anforderungen nicht mehr gewachsen.

 

Somit ist eine Neuanschaffung zwingend erforderlich, um die Einsatzbereitschaft der FF Neu Lüblow abzusichern. Die Kosten einer Ersatzbeschaffung für eine TS würden sich auf ca. 15.100,- € belaufen.

 

Zur Finanzierung wurde ein Antrag beim Innenministerium auf Förderung aus dem Strategie-fonds im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von 90% der Kosten gestellt.

 

Sollte eine Förderung in der beantragten Höhe bewilligt werden, läge der Eigenanteil in Höhe von ca. 1.500,- € an der Finanzierung unter dem Preis für eine Reparatur der alten TS. Somit ist eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlicher als die Reparatur der alten TS.

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 sind für eine Ersatzbeschaffung keine finanziellen Mittel geplant.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

  1. Die Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die FF Neu Lüblow wird durch die Gemeinde Lüblow bestätigt, wenn der Antrag auf Förderung aus dem Strategiefonds mit einer Kostenübernahme von 90% positiv beschieden wird.

 

2.Den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von ca. 15.100,- € im PSK 12620.07250 (Feuerwehr/Maschinen und techn. Anlagen) wird zugestimmt.

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  3.  Die Finanzierung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch außerplanmäßige

Einzahlungen im PSK 12620.23142 (Zuwendungen vom Land) in Höhe von ca. 13.590,- € und über liquide Mittel.

 

 

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