Beschlussvorlage - VO/2020/657
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung des Investitionsumfanges für die Errichtung bzw. Erweiterung von Spielplätzen in den Ortsteilen im Rahmen der Spielplatzförderrichtlinie – SpielplFöRL M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Heiko Noak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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04.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Alt Krenzlin hat im Haushaltsplan 2020 für die Errichtung von Kinderspielplätzen im PSK 55100.7851200 (öffentl. Grün/Spielplätze) Ausgaben in Höhe von 26.700 Euro und im
PSK 55100.7851200 (öffentl. Grün/Investitionszuwendungen vom Land) Einnahmen in Höhe von 20.000 EURO eingestellt. Daraus ergibt sich ein finanzieller Eigenanteil in Höhe von 6.700 EURO.
Der Höhe des Fördersatzes für die Beantragung der Fördermittel richtet sich nach der Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde nach dem Bewertungssystem RUBIKON. Diese Beurteilung ist Bestandteil der Haushaltssatzung der Gemeinde und wurde für die Gemeinde Alt Krenzlin als „dauerhaft gefährdet“ eingestuft. Somit könnte eine Förderung in Höhe von 75% beantragt werden.
Die maximale Zuwendung je Spielplatz beträgt 20.000 Euro.
Für die Gemeinde Alt Krenzlin ist vorgesehen, für mehrere Spielplätze eine Förderung zu beantragen. Damit der finanzielle Eigenanteil (6.700 EURO) nicht überschritten wird, ist eine Aufteilung der Investitionssumme (26.700 Euro) auf die einzelnen Standorte notwendig.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
„1.Die im PSK 55100.78512000 (öffentl. Grün/ Spielplätze) geplanten Investition für die Errichtung und Erweiterung von Spielplätzen in Höhe von 26.700 Euro werden wie folgt auf die Standorte aufgeteilt:
1.1 Spielplatz Krenzliner Hütte: ………………….. Euro,
1.2 Spielplatz Loosen: …………………... Euro,
1.3 Spielplatz Klein Krams …………………… Euro.
2.Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt, die Anträge auf Förderung nach der Richtlinie für die Förderung von Kinderspielplätzen im ländlichen Raum (Spielplatzförderrichtlinie – SpielplFöRL M-V) vom 29. April 2019 für die v.g. Standorte zeitnah zur Unterschrift vorzubereiten.“
