Beschlussvorlage - VO/2020/642-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Durchführung des Umlaufbeschlussverfahrens zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 bei Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Göhlen
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Entscheidung
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28.04.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Innenministerium des Landes M-V hat mit Schreiben vom 24. März 2020 entschieden, das Beschlussfassungen aufgrund der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt werden können.
Zur Durchführung des Umlaufbeschlussverfahrens bedarf es einer Entscheidung der Gemeindevertretung. Bereits diese Entscheidung kann im Umlaufverfahren erfolgen. Die Entscheidung bedarf der einfachen Mehrheit der Gemeindevertretung.
Für die Gültigkeit der Beschlussfassung ist auch hier eine rechtzeitige Einladung mit Tagesordnung und Versendung der Beschlussvorlagen und s.g. Abstimmungsblätter erforderlich. Auf den Abstimmungsblätter ist von jedem Gemeindevertreter zu dokumentieren
1. ob er die Angelegenheit für das Umlaufverfahren geeignet findet
und
2. die Entscheidung zum Beschlussantrag.
Wenn ein Viertel oder mehr Mitglieder des Gremiums die Angelegenheit für das Umlaufverfahren nicht geeignet finden, müssen sie gegen das Umlaufverfahren am Anfang der Abstimmungsblätter votieren. Dann muss diese Angelegenheit in einer nächsten Sitzung (mit Anwesenheit der Gemeindevertreter) behandelt werden.
Der Sitzungstag sollte der Tag sein, zu dem die Rückläufe der Abstimmungsblätter der Gemeindevertreter im Amt eingehen sollten.
Wenn die Mehrheit aller Gemeindevertreter bzw. der Gremienmitglieder nicht an der Abstimmung teilgenommen hat, liegt entsprechend § 30 Abs. 1 KV M-V eine Beschlussunfähigkeit vor. Auch für Umlaufbeschlüsse gelten die üblichen Mehrheitserfordernisse nach der Kommunalverfassung.
Da die am Abstimmungsverfahren teilnehmenden Gemeindevertreter, bis auf die Anwesenheit, alle Pflichten der Sitzungen erfüllen, steht ihnen auch ein Sitzungsgeld zu.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
1. Die Gemeinde Göhlen ist Mitglied im Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-
Vorpommern e.V..
Auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.03.2020 (AZ II
300-172-444.0-2012/014-011) zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren zur
Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 bei Sitzungen kommunaler Vertretungs-
körperschaften macht die Gemeindevertretung Göhlen von der Möglichkeit
Gebrauch, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen
Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenssitzungen zu verzichten.
Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Hauptausschusses.
2.Für die Einladung der Mitglieder des Gremiums sowie die Bekanntmachung der
Sitzung gelten weiterhin die Bestimmungen der Geschäftsordnung der
Gemeindevertretung sowie der Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen.
3.Zur Umsetzung des Umlaufbeschlusses wird zu jeder Beschlussvorlage ein Abstimmungsblatt ausgegeben. Hierauf hat jedes Mitglied des Gremiums seine Entscheidungen zu dokumentieren und zu unterzeichnen. Das Abstimmungsblatt ist bis zum Sitzungstag dem Amt Ludwigslust-Land zukommen zu lassen (per E-Mail oder per Post).
4.Diese Festlegungen gelten solange die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung in Kraft ist.
5. Diese Beschlussfassung ist unverzüglich ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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313,2 kB
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