Beschlussvorlage - VO/2020/642-2

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Innenministerium des Landes M-V hat mit Schreiben vom 24. März 2020 entschieden, das Beschlussfassungen aufgrund der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt werden können.

 

Zur Durchführung des Umlaufbeschlussverfahrens bedarf es einer Entscheidung der Gemeindevertretung. Bereits diese Entscheidung kann im Umlaufverfahren erfolgen. Die Entscheidung bedarf der einfachen Mehrheit der Gemeindevertretung.

 

Für die Gültigkeit der Beschlussfassung ist auch hier eine rechtzeitige Einladung mit Tagesordnung und Versendung der Beschlussvorlagen und s.g. Abstimmungsblätter erforderlich. Auf den Abstimmungsblätter ist von jedem Gemeindevertreter zu dokumentieren

1.  ob er die Angelegenheit für das Umlaufverfahren geeignet findet

und

2. die Entscheidung zum Beschlussantrag.

 

Wenn ein Viertel oder mehr Mitglieder des Gremiums die Angelegenheit für das Umlaufverfahren nicht geeignet finden, müssen sie ge­gen das Umlaufverfahren am Anfang der Abstimmungsblätter votieren. Dann muss diese Angelegenheit in einer nächsten Sitzung (mit Anwesenheit der Gemeindevertreter) behandelt werden.

 

Der Sitzungstag sollte der Tag sein, zu dem die Rückläufe der Abstimmungsblätter der Gemeindevertreter im Amt eingehen sollten.

 

 

 

Wenn die Mehrheit aller Gemeindevertreter bzw. der Gremienmitglieder nicht an der Ab­stimmung teilgenommen hat, liegt entsprechend § 30 Abs. 1 KV M-V eine Beschlussunfähigkeit vor. Auch für Umlaufbeschlüsse gelten die üblichen Mehrheitserfor­dernisse nach der Kommunalverfassung.

 

Da die am Abstimmungsverfahren teilnehmenden Gemeindevertreter, bis auf die Anwesenheit, alle Pflichten der Sitzungen erfüllen, steht ihnen auch ein Sitzungsgeld zu.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

1.    Die Gemeinde Göhlen ist Mitglied im Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-

Vorpommern e.V..

Auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.03.2020 (AZ II

300-172-444.0-2012/014-011) zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren zur

Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 bei Sitzungen kommunaler Vertretungs-

körperschaften macht die Gemeindevertretung Göhlen von der Möglichkeit

Gebrauch, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen

Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenssitzungen zu verzichten.

Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Hauptausschusses.

 

2.Für die Einladung der Mitglieder des Gremiums sowie die Bekanntmachung der

Sitzung gelten weiterhin die Bestimmungen der Geschäftsordnung der

Gemeindevertretung sowie der Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen.

 

3.Zur Umsetzung des Umlaufbeschlusses wird zu jeder Beschlussvorlage ein Abstimmungsblatt ausgegeben. Hierauf hat jedes Mitglied des Gremiums seine               Entscheidungen zu dokumentieren und zu unterzeichnen. Das Abstimmungsblatt ist bis               zum Sitzungstag dem Amt Ludwigslust-Land zukommen zu lassen (per E-Mail oder per               Post).

 

4.Diese Festlegungen gelten solange die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung in Kraft               ist.

 

5.    Diese Beschlussfassung ist unverzüglich ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...