Beschlussvorlage - VO/2020/602

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In § 7 des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Gemeinde Göhlen und der Gemeinde Leussow ist zum Ortsrecht folgendes geregelt:

 

§ 7 (Ortsrecht)

(1) Das Ortsrecht der eingemeindeten Gemeinde Leussow gilt für deren Gebiet bis zum               31.12.2019 fort. Ab dem 01.01.2020 gilt in dem Gebiet der eingemeindeten Gemeinde               Leussow das Ortsrecht der aufnehmenden Gemeinde Göhlen.

Die Gemeinde Göhlen prüft mit der Eingemeindung erforderliche Anpassungen im

Ortsrecht und setzt diese um, wobei auf örtliche Besonderheiten und die daraus               resultierenden Bedürfnisse der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen ist.

 

Um die Art und Weise der Benutzung und Betreibung von gemeindlichen Einrichtungen zu regeln, verfügte die Gemeinde Göhlen über die Benutzungsordnung für das Mehrzweck-gebäude der Gemeinde Göhlen vom 26. Juni 2000 und die Gemeinde Leussow über die

Benutzungsordnung für  gemeindliche Einrichtungen der Gemeinde Leussow vom 11. August 2000.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

   Die Gemeindevertretung erlässt die Benutzungsordnung für gemeindliche Einrichtungen               der Gemeinde Göhlen in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand               02.03.2020)."

 

 

 

 

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Anlagen

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