Beschlussvorlage - VO/2020/582

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Göhlen verfügt aufgrund der Fusion mit der Gemeinde Leussow über eine Gemeindefeuerwehr mit zwei Ortswehren.

Dadurch besteht die Möglichkeit, dass es zu Doppelfunktionen kommen könnte. In dem Fall würden die Inhaber von Doppelfunktionen auch doppelte Entschädigungszahlungen in voller Höhe erhalten.

 

Festlegungen zu den Entschädigungen von Funktionsinhabern der Feuerwehren sind in der Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen geregelt, deshalb muss die Hauptsatzung dahin gehend geändert werden. 

 

Bei der Beschlussfassung ist darauf zu achten, dass diese nur durch „Mehrheit aller Mitglieder

der Gemeindevertretung“ beschlossen werden kann (§5 KV M-V).

Bei der Anzahl aller Mitglieder von 11 ist die „Mehrheit der Mitglieder der Gemeindevertretung“ 6, d.h. mit 6 und mehr Ja- Stimmen ist der Beschlussantrag angenommen, unabhängig von der Zahl der anwesenden Gemeindevertreter.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

1.  „Die Gemeindevertretung Göhlen erlässt die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

     der Gemeinde Göhlen in der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage).“

 

oder

 

2.  „Die Gemeindevertretung Göhlen erlässt die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

     der Gemeinde Göhlen in der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage) mit

      folgenden Änderungen/Ergänzungen.“

      ……………………………………………………………………………………….

 

 

 

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Anlagen

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