Beschlussvorlage - VO/2020/579
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu Feuerwehrangelegenheiten
hier: Stellung der ehem. Gemeindewehrführungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Annemarie Arndt
- Antragssteller:
- Helmut Seyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Göhlen
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Entscheidung
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28.04.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinden Göhlen und Leussow haben mit Datum vom 18.03.2019 einen Gebietsände-rungsvertrag abgeschlossen, durch den die Gemeinde Leussow in die Gemeinde Göhlen eingemeindet wurde.
In § 12 „Freiwillige Feuerwehr“ dieses Vertrages heißt es:
„Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Leussow bleibt als Ortsfeuerwehr mit eigenem Standort erhalten. Die Zuständigkeit der Gemeindewehrführung Göhlen wird um das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Leussow erweitert“.
Mit Beschluss-Nr. 07-02-19 vom 05.11.2019 stimmte die Gemeinde Göhlen der Gründung
einer Gemeindefeuerwehr mit zwei Ortswehren zu.
Zur Vorbereitung dazu wurden von der Sachbearbeiterin Brandschutz die Satzungen für jede Ortsfeuerwehr erarbeitet.
In Abstimmung mit den Wehrführern und Stellvertretern ist folgende Regelung vorgesehen: .
Der Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Göhlen und dessen Stellvertreter bleiben im Amt. Sie sind gleichzeitig als Ortswehrführer der Ortfeuerwehr Göhlen einzusetzen. Der ehemaligen Gemeindewehrführer und dessen Stellvertreter der FF Leussow sind bis zum Ende ihrer Wahlperiode als Ortswehrführer und Stellvertreter der FF Leussow einzusetzen.
Die Wahlperioden enden wie folgt:
FF Göhlen:FF Leussow:
Gemeindewehrführer = Januar 2022Gemeindewehrführer = März 2021
Stellv. Gemeindewehrführer = Januar 2024Stellv. Gemeindewehrführer = März 2021
Mit Ende der Wahlperiode des Gemeindewehrführers Jens Bonifer soll die Gemeindewehrführung neu geordnet werden. Zielsetzung ist es, dann den Kameraden Johannes Kautz aus der Wehr Leussow als Stellvertretenden Gemeindewehrführer zu wählen, der bis zu diesem Zeitpunkt durch entsprechende Fortbildungslehrgänge die Mindestausbildungsvoraussetzungen zur Wahl erfüllen muss.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
1. Der Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Göhlen und dessen Stellvertreter
werden ab 01.01.2020 zusätzlich als Ortswehrführer bis zum Ende ihrer Wahlperiode
eingesetzt.
2. Der ehemalige Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Leussow und dessen
Stellvertreter werden ab 01.01.2020 als Ortswehrführer bis zum Ende ihrer Wahlperiode
eingesetzt.
