Beschlussvorlage - VO/2020/527-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Entsprechend § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S.777), entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 gemäß

§ 3a Kommunalprüfungsgesetz (KPG) am 17.01.2019 und stellt das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen.  

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 beträgt 1.185.729,57 EUR. Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung vor Veränderung der Rücklagen beträgt -29.370,79 EUR und nach Veränderung der Rücklagen -15.907,23 EUR.

 

Die Finanzrechnung weist für 2018 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -19.918,14 EUR aus. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt insgesamt 3.972,22 EUR. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern belief sich zum 31.12.2018 auf insgesamt

0,00 EUR.

 

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2018 betrug 20.000 EUR und wurde per Stichtag 31.12.2018 nicht in Anspruch genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

" 1.Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften

    Jahresabschluss der Gemeinde Leussow zum 31. Dezember 2018 in der Fassung vom

18.06.2019 fest.

 

  2.  Der negative Ergebnisvortrag zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 112.064,64 EUR 

       Erhöht sich um 15.907,23 EUR und wird summiert auf neue Rechnung vorgetragen."

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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