Beschlussvorlage - VO/2020/587
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu Baumaßnahmen
hier: Durchführung der Baumaßnahme "Uelitzer Straße" in der Gemeinde Rastow (innerorts)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Milatz
- Antragssteller:
- Rosemarie Milatz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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10.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In Absprache mit dem Bürgermeister der Gemeinde Rastow wurde das Projekt „Uelitzer Straße“ (innerorts) vorbereitet. Die Straße inkl. Gehweg und Beleuchtung muss erneuert werden. Aufgrund des Alters der Straßenbefestigung ist der Zustand der Oberfläche nicht mehr ausreichend. Gleiches trifft auf den Gehweg zu, der teilweise nur einseitig und aus Betongehwegplatten besteht. Zudem sind die straßenbegleitenden Grundstücke mittlerweile bebaut und die Straßenbeleuchtung muss erneuert bzw. erweitert werden.
Für die Vorplanung wurde das Büro Dänekamp & Partner, welche auch die Vorplanung für die Uelitzer Straße (außerorts) durchführt, gebeten ein Angebot zu unterbreiten und eine Kostenschätzung zu erstellen.
Gemäß den Vorplanungsunterlagen, welche vom Bauauschuss der Gemeinde Rastow bereits befürwortet wurden, geht hervor, dass die vorhandene Befestigung in der Fahrbahn und die des Gehweges komplett aufgenommen werden soll und einer Wiederverwertung zugeführt wird. Die neue Fahrbahnbreite beträgt 5,00 m eingefasst mit Tiefbordsteinen. Die Breite von 5 Metern ist angedacht, da wir bei der Erneuerung eine Entwässerungsmulde mit ausbilden müssen. Die Fahrbahn erhält ein Dachprofil, so dass diese jeweils beidseitig in angelegte Versickerungsmulden entwässern kann. Die Entwässerungsmulden haben eine Breite von 1,50m bis 2,00 m und werden mit Grassamen angesät. Die Muldenversickerung ist notwendig, da sich im Bereich der Uelitzer Straße keine Vorflut für die Oberflächenentwässerung befindet. Im Anschluss an die Mulde wird beidseitig der 1,20 m breite Gehweg hergestellt. Für eine Beantragung von Fördermitteln ist die Grundsatzentscheidung der Gemeinde Rastow zur Umsetzung der Maßnahme notwendig. Bei positivem Votum kann mit den vorliegenden Unterlagen der Fördermittelantrag gestellt werden. Einreichungsfrist ist der 31.08.2020.
