Beschlussvorlage - VO/2018/644-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Gemeindewehrführer der FFw der Gemeinde Rastow, Kamerad Renè Schmidt, hat mit Schreiben vom 07.02.2020 den Rücktritt von seiner Funktion erklärt.

 

Kamerad Schmidt wurde am 10. Juli 2018 durch die Gemeindevertretung Rastow für die Dauer seiner Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt.

Die Wahl erfolgte auf der Mitgliederversammlung der Gemeindewehren am 04.05.2018.

Die Wahlzeit beträgt gemäß Brandschutzgesetz 6 Jahre.

 

Gemäß § 23 Beamtenstatusgesetz vom 17.06.2008 sind Beamte aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen. Die o.g. Erklärung von Kamerad Schmidt kommt diesem Antrag gleich.

Über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entscheidet die Gemeindevertretung. Die Entlassung wird von der Stelle schriftlich verfügt, die für die Ernennung des Beamten zuständig wäre (§ 32 Landesbeamtengesetz M-V v. 17.12.2009).

Der Beschluss über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist dem Landkreises Ludwigslust, FD Ordnung mitzuteilen.

 

Eine rückwirkende Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

 Der Gemeindewehrführer der FFw der Gemeinde Rastow, Kamerad René Schmidt,

Amtsstraße 2 in 19077 Rastow hat mit Schreiben vom 07.02.2020 seine Funktion als               Gemeindewehrführers der FFw der Gemeinde Rastow niedergelegt.

Dies wird mit einem Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gleichgesetzt.

 

     Die Gemeindevertretung Rastow, als die für die Ernennung des Beamten zuständig Stelle,

     verfügt die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit Ablauf des Tages der

     Beschlussfassung."

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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