Beschlussvorlage - VO/2018/595-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der stellv. Gemeindewehrführer der FFw der Gemeinde Rastow, Kamerad Michael Kreyser, hat mit Schreiben vom 07.02.2020 den Rücktritt von seiner Funktion erklärt.

 

Kamerad Kreyser wurde am 12. Juni 2018 durch die Gemeindevertretung Rastow für die Dauer seiner Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt.

Die Wahl erfolgte auf der Mitgliederversammlung der Gemeindewehren am 04.05.2018. Die Wahlzeit beträgt gemäß Brandschutzgesetz 6 Jahre.

 

Gemäß § 23 Beamtenstatusgesetz vom 17.06.2008 sind Beamte aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen. Die o.g. Erklärung von Kamerad Kreyser kommt diesem Antrag gleich.

Über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entscheidet die Gemeindevertretung. Die Entlassung wird von der Stelle schriftlich verfügt, die für die Ernennung des Beamten zuständig wäre (§ 32 Landesbeamtengesetz M-V v. 17.12.2009).

Der Beschluss über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist dem Landkreises Ludwigslust, FD Ordnung mitzuteilen.

 

Eine rückwirkende Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

 Der stellv. Gemeindewehrführer der FFw der Gemeinde Rastow, Kamerad Michael               Kreyser, wohnhaft Grüne Straße 24 in 19077 Uelitz hat mit Schreiben vom 07.02.2020               seine Funktion als stellv. Gemeindewehrführer niedergelegt.

Dies wird mit einem Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gleichgesetzt.

 

     Die Gemeindevertretung Rastow, als die für die Ernennung des Beamten zuständig Stelle,

     verfügt die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit Ablauf des Tages der

     Beschlussfassung."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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