Beschlussvorlage - VO/2019/330-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss-Nr.: 15-03-19vom 17.10.2019 hat sich die Gemeindevertretung Alt Krenzlin

für eine Umbenennung folgender Straßen ausgesprochen:

1. Waldstraße im OT Alt Krenzlin

2. Gartenstraße im OT Alt Krenzlin

3. Lindenstraße im OT Klein Krams.

 

Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Gemeinde den betroffenen Anliegern die

nachgewiesenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Adressänderung entstehen, erstattet.

Für die Änderung der Adressdaten im Amt Ludwigslust-Land (Einwohnermeldeamt, Steuern, u.ä.) entstehen den Anliegern keine Kosten.  Die Versorgungsträger wie Deutsche Post, Deutsche Telekom, ZkWAL, E.ON, WEMAG etc. werden durch das Amt Ludwigslust-Land über die Änderungen informiert.

Für alle weiteren Änderungen von Adressdaten (Kfz-Zulassung, Versicherungen usw.) sind die Anlieger selbst verantwortlich.

 

Die Anhörung der Anlieger erfolgte im Rahmen einer Anliegerversammlung am 07.02.2020 im Dorfgemeinschaftshaus Alt Krenzlin.

Die anwesenden Anlieger sprachen sich mehrheitlich für folgende Straßennamen aus:

 

1. für die “Waldstraßeim OT Alt KrenzlinAm Waldrand“.

2. für die “Gartenstraßeim OT Alt Krenzlin:Häuslerreihe“.

3. für die “Lindenstraßeim OT Klein Krams:Am Schulacker“.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

" 1.Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die 1. Änderung des Straßen- und Wegeverzeichnisses der Gemeinde Alt Krenzlin vom 16.07.2003 (Anlage, Stand 11.02.2020) zur Umbenennung folgender öffentlicher Straßen:

 

1.1. die OG 001105 Waldstraße im OT Alt Krenzlin wird umbenannt in

Am Waldrand“.

1.2. die OG 001104Gartenstraßeim OT Alt Krenzlin wird umbenannt in                             Häuslerreihe

1.3. die K 001205Lindenstraßeim OT Klein Krams wird umbenannt in

Am Schulacker“.

 

   2.Das Straßen- und Wegverzeichnis der Gemeinde Alt Krenzlin ist zu aktualisieren.

 

   3.Der Erlass der 1. Änderung des Straßen- und Wegeverzeichnisses der Gemeinde

Alt Krenzlin vom 16.06.2003 ist dem Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Straßen und

Tiefbau als übergeordnete Behörde schriftlich anzuzeigen.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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