Beschlussvorlage - VO/2020/522

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt: Über rechtsradikale Gedanken und Handlungen wurde und wird in den Medien ständig und umfangreich publiziert.

 

Auch 75 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs sind zahlreiche Ereignisse und Schicksale die im Zeitraum  1933 - Kriegsende 1945 stattfanden, ungeklärt. Dieser Abschnitt der deutschen Zeitgeschichte ist mit der örtlichen Geschichte unlösbar verbunden. Städte und Dörfer wurden zum Schauplatz der Geschichte.

 

Dazu gehören z.B. das KZ Wöbbelin mit den Massengräbern im Wald bei Neu Lüblow; die Ereignisse am Bahnhof Sülstorf ("Der Zug von Sülstorf"), die Luftwaffenmunitionsanstalt Pulverhof, die Kriegsgräberanlage in Uelitz aber auch der Einsatz von Zwangsarbeitern in den dörflichen Landwirtschaftsbetrieben. Der Anteil der Ost-/Zwangsarbeiter umfasste ca. 20% der Bevölkerung und ist Teil der örtlichen Geschichte, der Geschichte ortsansässiger Familien und Betriebe.

 

Die heutigen Gemeinden stehen in der Verantwortung, der Nachwelt Kenntnisse über historische Geschehnisse und Personen zu vermitteln und alles dafür zu tun, dass man nationalsozialistischem Gedankengut entgegentritt. Darauf haben sie, die Gemeindevertreter und Einwohner, heute Einfluss!

 

Auszugsweise Informationen von der Homepage des Vereins (Stand: 13.12.2019):

https://www.gedenkstaetten-woebbelin.de/cms/index.php/der-traegerverein.html

 

„…Der Verein Mahn- und Gedenkstätten im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde im Herbst 2003 vom damaligen Landkreis Ludwigslust, dem Amt Ludwigslust-Land, den Gemeinden Wöbbelin und Rastow, den Städten Ludwigslust, Boizenburg und Hagenow gegründet. Im Jahr des zehnjährigen Bestehens wurden die Stadt Parchim und die Gemeinden Sülstorf, Uelitz und Groß Laasch weitere Mitglieder des Vereins.

Zweck des Vereins ist der Erhalt, die Förderung und die Pflege der Gedenkstätten und die Öffentlichkeitsarbeit im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Verein unterstützt Forschungen, Weiterbildungen wie Tagungen zur Regionalgeschichte, Seminare und Workshops sowie regionale und internationale Workcamps.

Seit 2007 fördert der Verein durch das Projekt „Schulen und Gedenkstätten“ besonders die historisch-politische Bildungsarbeit mit SchülerInnen.

2012 hat die Mitgliederversammlung des Vereins die Erweiterung im neuen Landkreis Ludwigslust-Parchim beschlossen. Die Trägerkonstruktion für die Gedenkstättenarbeit und auch das Engagement eines Landkreises für seine Gedenkorte stellt in MecklenburgVorpommern eine Besonderheit dar.

Seit Mai 2013 ist der Verein eine „staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung…“

Ergänzend sei an dieser Stelle auf den „Förderverein der Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin – Theodor Körner – KZ Wöbbelin e.V.“ hingewiesen, der am 3. August 1991 gegründet wurde.

 

Der Gemeinde Lüblow wird zusammenfassend empfohlen, dem "Verein Mahn- und Gedenkstätten im Landkreis Ludwigslust-Parchim e.V." mit Sitz in 19288 Wöbbelin, Ludwigsluster Straße 2b, beizutreten.

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für die Gemeinden aktuell jeweils 250 € p.a.

 

Weitergehende Informationen erfolgen in der Gemeindevertretersitzung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag: Die Gemeinde Lüblow beantragt den Beitritt in den "Verein Mahn- und Gedenkstätten im Landkreis Ludwigslust-Parchim e.V." mit Sitz in 19288 Wöbbelin, Ludwigsluster Straße 2b.

 

 

 

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Anlagen

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