Beschlussvorlage - VO/2020/549

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Warlow weist auch im Haushaltsjahr 2020 einen unausgeglichenen Haushalt auf.

Kann nach Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten kein Haushaltsausgleich erzielt werden, so ist gemäß § 43

Abs. 7 ff Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden kann. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

 

Da die 11. Fortschreibung lt. Auskunft der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslustust-Parchim rechtswiedrig ist, wurde diese in Abstimmung überarbeitet.

 

Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Beschlussvorschlag:

"Dem vorliegenden Entwurf der 12. Fortschreibung des Haushaltssicherungs-konzeptes 2010 der Gemeinde Warlow für den Konsolidierungszeitraum

 2020 - 2023 (Anlage) wird zugestimmt."

 

oder

 

 

 

2. Beschlussvorschlag:

"Dem vorliegenden Entwurf der 12. Fortschreibung des Haushaltssicherungs-konzeptes 2010 der Gemeinde Warlow für den Konsolidierungszeitraum

 2020 - 2023 (Anlage) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

1........................................................................... ."

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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