Beschlussvorlage - VO/2020/538

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Für die Sanierungen der örtlichen Wohnungen in Warlow wurde im Jahr 2000 ein Kredit in Höhe von 83.000 DM (42.437,22 EUR) und für die Sanierung und Umbaumaßnahmen in der Kindertagesstätte in Warlow wurde im Jahr 2000 ein Kredit in Höhe von 130.000 DM (66.467,94 EUR) aufgenommen. Für beide erfolgte im Jahr 2010 die Umschuldung bei der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank Hamburg (DG-HYP Hamburg).

Diese Kreditverträge der Gemeinde Warlow mit der DG-HYP Hamburg wurde seinerzeit mit einer Verzinsung von jeweils 3,07 % für zehn Jahre (bis 15.06.2020) umgeschuldet. Da eine Rückzahlung haushaltsmäßig nicht möglich ist, stehen erneut die Umschuldungen an.

Die Restschuld zum 15.06.2020 wird zum Ersten 38.578,35 EUR und zum Zweiten

24.630,74 EUR betragen.

Für die Umschuldung sind Angebote von verschiedenen Banken einzuholen. Da diese ein marktgerechtes, taggenau kalkuliertes Angebot abgeben sollen ist es sinnvoll, durch die Gemeindevertretung die Rahmenbedingungen für die Umschuldung festzulegen und die Kämmerin des Amtes Ludwigslust-Land, Frau Meyenburg, zu beauftragen, das günstigste Angebot anzunehmen.

 

Die Aufnahme des Kredites zum Zwecke der Umschuldung bedarf keiner Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

"1.Die Gemeinde Warlow nimmt zur Umschuldung der Kommunalkredite

Nr. 3031746500 (alt DG-HYP Hmburg) mit einer Restschuld zum 15.06.2020 in Höhe               von 38.578,35 EUR und Nr. 3031746501 (alt DG-HYP Hmburg) mit einer Restschuld

 

zum 15.06.2020 in Höhe von 24.630,74 EUR zwei Annuitätenkredite auf dem offenen               Kreditmarkt mit Auszahlungstermin 15.06.2020 auf.

Die Anuitäten sind quartaltsweise fällig.  Die Abbuchungen der ersten Rate soll am 15.09.2020 erfolgen.

Hierfür sind Angebote mit Vorgaben

a) der Auszahlungen am 15.06.2020,

b) der jährlichen Anuitäten je Kredit in Höhe von 3.000,00 EUR,

c) der quartalsweisen Zahlungen der Anuitäten, beginnend mit dem 15.09.2020 und               d) einer Festzinszeit von jeweils 10 Jahren einzuholen.

 

2.Die Kämmerin des Amtes Ludwigslust-Land, Frau Meyenburg wird beauftragt, das               günstigste Angebot zu o.g. festgelegten Konditionen anzunehmen.              "

 

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