Beschlussvorlage - VO/2019/483

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinden sind verkehrssicherungspflichtig für die auf ihrem Grundeigentum stehenden Bäume. Im Seitenbereich der Straßen befinden sich vielfach Straßenbäume, für deren Verkehrssicherungspflicht ebenfalls die Gemeinde verantwortlich ist, unabhängig davon, wer Eigentümer der Bäume ist. Dies gilt innerhalb der Ortslagen auch für den Seitenbereich von Kreis- und Landesstraßen.

Mit entsprechenden Beschlüssen haben die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land (außer Gemeinde Uelitz) die Aufgabe des Baumschutzes dem Amt übertragen.

Der Amtsausschuss hat zur Wahrnehmung dieser Aufgaben eine entsprechende Satzung erlassen. Diese Satzung erstreckt sich auf die v. g. Bäume als auch auf Bäume, die sich auf Privatgrundstücken innerhalb der Ortslage befinden.

Die Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume wird über die

Gemeindebediensteten und/oder ehrenamtliche Baumkontrolleure aus der jeweiligen

Gemeinde oder von durch das Amt Ludwigslust-Land bestimmten Personen wahrgenommen (Beschluss-Nr.: 71-16-09 des Amtsausschusses vom 23.04.2009).

Baumkontrolleure werden einmal jährlich über das Amt bzw. beauftragte Sachverständige oder Bildungsträger geschult. Für die jährliche Baumkontrolle wird durch das Amt eine Aufwandsentschädigung gewährt. Diese beträgt 75,00 Euro je angefangene 500 Bäume innerhalb der bebauten Ortslage. Grundlage für die Berechnung der Entschädigung sind die vorgelegten Erfassungsprotokolle (ohne Jungbäume und Neuanpflanzungen). Diese Entschädigung gilt für ehrenamtliche Personen sowie für Gemeindebedienstete, wenn sie die Aufgabe außerhalb ihrer Arbeitszeit durchführen.

Die Aufgabe des Baumkontrolleurs in der Gemeinde Warlow wurde bisher durch Herrn Horst Wiskandt, wohnhaft Straße der Jugend 3 in Warlow, ausgeführt. Auf eigenen Wunsch möchte Herr Wiskandt von dieser Aufgabe entbunden werden.

Herr René Berger aus Warlow erklärte sich bereit, die Aufgabe des ehrenamtlichen

Baumkontrolleurs der Gemeinde Warlow zu übernehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

1. Mit sofortiger Wirkung wird Herr Horst Wiskandt, wohnhaft, Straße der Jugend 3 in 19288 Warlow, von der Aufgabe des ehrenamtlichen Baumkontrolleurs für die Gemeinde Warlow entbunden.

2. Zur Umsetzung des Beschluss-Nr.. 71-16-09 vom 23.04.2009 des Amtsauschusses des Amtes Ludwigslust-Land wird mit sofortiger Wirkung Herr René Berger, wohnhaft, Lüblower Weg 13 in 19288 Warlow, benannt.

3. Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt, Herrn Berger über die Berufung zu

informieren, ihn in sein Arbeitsgebiet einzuweisen und erforderliches Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen.“

 

 

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