Beschlussvorlage - VO/2020/541

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen und der Neukalkulation des Verpflegungsentgeltes wurde die Satzung der Gemeinde Rastow über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte überabeitet.

 

Am 01.01.2020 trat das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG

M-V) ein. Eltern werden vollständig von den Elternbeiträgen entlastet. Diese Kosten werden vom Land übernommen. Kosten, für die Verpflegung und die durch zusätzliche Leistungen entstehen, werden nicht abgedeckt und bleiben bestehen. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

1. Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung erlässt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Rastow über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte in der vorliegenden Fassung. (Stand: 27.01.2020)

 

oder

 

2. Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung er die Neufassung der Satzung der Gemeinde Rastow über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte in der vorliegenden Fassung (Stand: 27.01.2020) mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:

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Anlagen

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