Beschlussvorlage - VO/2020/534

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Inneres und Europa M-V hat mit Schreiben vom 19.12.2019 bekannt gegeben, in welcher Form und nach welchen Kriterien die beabsichtigte zentrale Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen aus dem Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ erfolgen soll.

 

Im ersten Schritt sollen TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser) für die Gemeinden, deren Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren älter als 15 Jahre sind, beschafft werden.

Das Löschfahrzeug der FF Kraak 19 Jahre alt.

 

Vor der Beschaffung durch das Ministerium ist von den Gemeinden eine verbindliche Abnahmeerklärung bis zum 29.02.2020 an das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V (LPBK) zu senden. Die Abnahmeerklärung enthält gleichzeitig den Antrag auf Förderung.

 

Die prozentuale Höhe der möglichen Förderung richtet sich nach der im Haushaltsplan 2019 festgestellten „dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde“ (siehe Rubikon-Einstufung im Haushaltsplan). Für die Gemeinde Rastow wurde hier eine gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit festgestellt.

Demnach würde eine 85%ige Förderung in Frage kommen. Die Förderung wird allerdings nur gewährt, wenn eine abgeschlossene Brandschutzbedarfsplanung erstellt wurde. Diese befindet sich im Endstadium und muss bis spätestens zur Abnahme des Fahrzeuges vorliegen.

 

Die Beschaffung des TSF-W erfolgt nach Norm (DIN 14530 Teil 17 aus November 2019) in den Jahren 2020-2023. Sonderwünsche können nicht berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeinde Rastow erklärt sich bereit, ein TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr  Kraak im Rahmen der durch das Land M-V organisierten Zentralbeschaffung im Jahr 20….  abzunehmen.

 

      2.   Die Finanzierung ist im jeweiligen Haushaltsplan abzusichern.

 

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Anlagen

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