Beschlussvorlage - VO/2020/523

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Alt Krenzlin finanzierte im Jahr 2009 die Eigenmittel für den KITA-Umbau in Alt Krenzlin in Höhe von 200.000 EUR über einen Investitionskredit von der DG HYP Hamburg.

Nach Ablauf der 1. Zinsfestschreibung wurde der Kredit in Höhe von 173.351,90 EUR im Jahr 2015 bei der DG HYP umgeschuldet.

Der hierzu bestehende Kreditvertrag der Gemeinde Alt Krenzlin wurde seinerzeit mit einer Verzinsung von 3,59 % für fünf Jahre (bis 15.02.2020) und einer Anuitätsleistung von quartalsweise 2.795,00 EUR abgeschlossen. Die Restschuld aus diesem Darlehen beläuft sich zum Stichtag 15.02.2020 auf insgesamt 150.703,48 EUR.

 

Weiterhin läuft die Zinsbindungsfrist für den Kredit zum Ersatzneubau des Alten- und Pflegeheims Krenzlin bei der Raiffeisenbank Hagenow am 20.03.2020 aus.

Dieser Kredit aus dem Jahr 2010 wurde seinerzeit mit einer Verzinsung von 3,85 % für zehn Jahre (bis 20.03.2020) und einer Anuitätsleistung von quartalsweise 4.752,20 EUR abgeschlossen. Die Restschuld aus diesem Darlehen beläuft sich zum Stichtag 20.03.2020 auf insgesamt 287.325,65 EUR.

 

Da eine vollständige Rückzahlung haushaltsmäßig derzeit nicht möglich ist, stehen Umschuldungen an.

Für die Umschuldungen sind Angebote von verschiedenen Banken einzuholen. Da diese marktgerechte, taggenau kalkulierte Angebote abgeben sollen, ist es sinnvoll durch die Gemeindevertretung die Rahmenbedingungen für die Umschuldung festzulegen und die Kämmerin des Amtes Ludwigslust-Land, Frau Meyenburg, zu beauftragen, die günstigsten Angebote anzunehmen.

Auf Grund der aktuell günstigen Zinslage wird empfohlen eine Kreditlaufzeit mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren zu vereinbaren.

Die Anfragen der Kämmerei zum Jahresende 2019 bei verschiedenen Banken ergaben Zinskonditionen von derzeit 0,45 % bis 1,50 %.

 

Die Aufnahmen der Kredite zum Zwecke der Umschuldung bedarf keiner Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

"1.Die Zinsbindung des Kommunalkredit Nr. 3031515402 (Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG) läuft zum 15.02.2020 und die Zinsbindung des Kommunalkredit Nr. 4002607875 (Raiffeisenbank e.G Hagenow) läuft zum 20.03.2020 fristgemäß aus.

 

2.Die Gemeinde Alt Krenzlin nimmt zur Umschuldung o.g. Kommunalkredite mit einer Restschuld zum 15.02.2020 in Höhe von 150.703,48 EUR und einer Restschuld zum 20.03.2020 in Höhe von 287.325,65 EUR Annuitätendarlehen auf dem offenen Kreditmarkt mit einer Festzinszeit von jeweils 10 Jahren, gleichbleibenden Anuitäten in Höhe von 2.795,00 EUR und 4.752,20 EUR je Quartal auf.

 

2.Die Kämmerin des Amtes Ludwigslust-Land, Frau Meyenburg wird beauftragt, jeweils das günstigste Angebot zu o.g. festgelegten Konditionen anzunehmen und die Abstimmung mit der Gutshofstiftung Krenzlin lt. Vereinbarung vorzunehmen.              "

 

 

 

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