Beschlussvorlage - VO/2019/421-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Alt Krenzlin weist auch im Haushaltsjahr 2020 einen unausgeglichenen Haushalt auf.

 

Kann nach Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten kein Haushaltsausgleich erzielt werden, so ist gemäß § 43 Abs. 7 ff Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

In dem Haushaltssicherungskonzept sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden soll.

 

Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

 

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Beschlussvorschlag

1. Beschlussvorschlag:

"Dem vorliegenden Entwurf der 10. Fortschreibung des Haushaltssicherungs-konzeptes 2011 der Gemeinde Alt Krenzlin für den Konsolidierungszeitraum

 2020 - 2023 (Anlage) wird zugestimmt."

 

oder

 

2. Beschlussvorschlag:

"Dem vorliegenden Entwurf der 10. Fortschreibung des Haushaltssicherungs-konzeptes 2011 der Gemeinde Alt Krenzlin für den Konsolidierungszeitraum

 2020 - 2023 (Anlage) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt.

 

1........................................................................... ."

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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