Beschlussvorlage - VO/2019/454
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur nachträglichen Billigung einer Entscheidung des Bürgermeisters
hier: überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im PSK 07-57301.52311000 (Dorfgemeinschaftshaus/Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen und Gebäude)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Patricia Behrens
- Antragssteller:
- Patricia Behrens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Göhlen
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Entscheidung
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17.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Göhlen hat am 05.07.2019 den Auftrag an die Consrader Umwelttechnik & Tiefbau GmbH für die Durchführung der Pflasterarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus Leussow vergeben. Bereits bei der Bauanlaufberatung wurde durch die Anwesenden Teilnehmer vereinbart, dass die vorhandene Heizzuleitung vom Dorfgemeinschaftshaus zum Nebengebäude bei Aufnahme des alten Pflasters isoliert werden sollte. Während der Durchführung dieser Arbeiten wurde festgestellt, dass die Heizzuleitung-bzw. Rohre derart veraltet und desolat sind, dass nur die Isolation nicht mehr ausreicht und möglich ist, sondern eine komplette Erneuerung der Leitungen notwendig ist. Damit die Funktionsfähigkeit der Heizung im Nebengebäude gegeben ist, war der Einbau einer neuen Umwälzpumpe ebenso erforderlich.
Die Firma SMB Stahl-und Maschinenbau GmbH wurde beauftragt, die Heizzuleitungen und Rohre schnellstmöglich zu erneuern, um die Pflasterarbeiten von Firma CUT nicht unnötig zu verzögern. Die Rechnungssumme der Firma SMB Stahl- und Maschinenbau GmbH beläuft sich auf 4.532,45 €.
Somit sind überplanmäßige Ausgaben im PSK 07-57301.52311 (Dorfgemeinschaftshaus/Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen und Gebäude) in Höhe von 4.532,45 € entstanden. Die überplanmäßigen Ausgaben werden gedeckt durch die Fusionszuweisung.
Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über über- und außerplanmäßige Ausgaben. Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung.
Da die nächste Sitzung der Gemeindevertretung voraussichtlich erst am 17.12.2019 stattfindet, ist die Dringlichkeit für die Entscheidung des Bürgermeisters gegeben.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
1. Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 21.11.2019 wird
hiermit nachträglich gebilligt:
1. Zur Begleichung der Rechnung-Nr. 20190155 der Fa. SMB Stahl- und Maschinenbau GmbH, Straße der Jugend 23 a in 19294 Heiddorf in Höhe von 4.532,45 für die Erneuerung der Heizzuleitung und den Einbau einer Umwälzpumpe wird überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im PSK 07-57301.52311000 (Dorfgemeinschaftshaus/Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen und Gebäude) in Höhe von 4.532,45 € zugestimmt.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 4.532,45 € erfolgt durch die Fusionszuweisung.
2. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.
