Beschlussvorlage - VO/2019/436

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Göhlen hat im Haushalt 2019 im PSK 1402.56390000 (Liegenschaften/ sonstige Geschäftsausgaben) Ausgaben in Höhe von 0,00 € geplant.

 

Zur Begleichung der vorliegenden Rechnung vom 06.08.2019 der Fa. Waldbüro Böhmsholz Reppenstedt in Höhe von 416,50 € für Standortkartierung bis 7 ha war eine Entscheidung zu außerplanmäßigen Ausgaben zu treffen.

 

Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über über- und außerplanmäßige Ausgaben. Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung.

 

Die Dringlichkeit war aufgrund des fälligen Zahlungstermins gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

1. Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters wird hiermit nachträglich

    gebilligt:

 

    „1.Zur Begleichung der Rechnung-Nr. 1935 vom 06.08.2019 der Fa. Waldbüro

Böhmsholz Reppenstedt für Standortskartierung bis 7 ha in Höhe von 416,50 € wird

außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im PSK 1402.56390000 in Höhe

von 420,00 € zugestimmt.

     2.Die Deckung der Erhöhung des Haushaltsansatzes erfolgt durch Mehreinnahmen im

Produktsachkonto 55203.44259000 (Wasser- und Bodenverbandsgebühren.)“

 

2. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.“

 

 

 

 

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Anlagen

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