Beschlussvorlage - /2019/232-6-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Gemeinde Göhlen besteht ein Bauausschuss.

 

Mitglieder sind drei Gemeindevertreter und zwei sachkundige Einwohner.

 

Aufgaben des Bauausschusses sind: Erarbeitung von Sitzungsvorlagen, Beratung des                                                                                     Bürgermeisters zu Bauangelegenheiten in der Gemeinde.

 

Es sind keine stellvertretenden Mitglieder zu wählen. Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. Zu den Beratungen können auch Nichtmitglieder geladen werden.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.11.2019 wurden folgende Gemeindevertreter in den Bauausschuss gewählt:

1. Herr Helmut Seyer

2. Herr Chris Timmermann

3. Herr Jörg Bädker.

 

Die Wahl der sachkundige Einwohner erfolgt nicht.

 

Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen. Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V(Befangenheit).

 

Gemäß § 32 (2) Kommunalverfassung kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen (gemeinsamer Wahlvorschlag) verständigen.

Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Entsprechend § 9 (Wahlen) der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gilt:

 

(1)Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das

Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die               Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag der jeweiligen Fraktion oder               Zählgemeinschaft nacheinander durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt wird und die               Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen               entscheidet das Los.

 

(2)Bei Wahlen werden aus der Mitte der Gemeindevertretung drei Stimmzähler bestimmt.

 

(3)Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden.

 

(4)Sind mehrere Personen zu wählen, so kann die Gemeindevertretung diese in einem

       Wahlgang wählen, falls kein Gemeindevertreter widerspricht.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Wahlergebnis (gemeinsamer Wahlvorschlag)

Anzahl aller Gemeindevertreter

:

11

davon anwesend

:

 

Anzahl der Stimmen                             

 

 

○  für den Wahlvorschlag

:

 

○  gegen den Wahlvorschlag

:

 

○  Stimmenthaltungen

:

 

 

Wahlergebnis (konkurrierende Wahlvorschlagslisten)

 

Teiler

Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag

        .........................

Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag

.........................

Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag

.........................

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

3

 

 

 

 

4

 

 

 

 

Ergebnis

Anzahl der Sitze

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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