Beschlussvorlage - VO/2019/455

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Feuerwehrleute verfügen oftmals nicht über die notwendige Fahrerlaubnis, um das Feuerwehreinsatzfahrzeug zu fahren. In den meisten Fällen ist die Fahrerlaubnis Klasse B, die zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t berechtigt, vorhanden. Zum Führen des Fahrzeugs der Freiwilligen Feuerwehr ist aber mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C notwendig.

 

Die Kosten für diese Fahrerlaubnis betragen im Durchschnitt 1.500,- € bis 1.800,- €. Die Kosten erhöhen sich bei Inanspruchnahme von mehr Übungsfahrten.

 

Vom Kreisfeuerwehrverband wurden kurzfristig noch Förderungen vergeben, die aber bis zu einem festen Termin abgerechnet werden müssen.  

Um die Fördermittel zu nutzen und die Einsatzfähigkeit der FFw noch besser zu gewährleisten, wurden die Kameraden Manuel Deetz und Sebastian Siggel kurzfristig zur Fahrschulausbildung Klasse C bei der Fahrschule Uwe Langmaack in Ludwigslust delegiert.

 

Die Ausbildung wurde am 21.11.2019 erfolgreich durch beide Kameraden abgeschlossen.

Die Gesamtkosten betragen für den Kam. M. Deetz 1.528,62 € und für den Kam. S. Siggel 1.473,62 €.

Vom Kreisfeuerwehrverband Ludwigslust-Parchim wurde mit Bescheid vom 26.08.2019 ein Zuschuss in Höhe von 1.000,- € je Kamerad zugesichert. Somit wäre noch ein Betrag in Höhe von 528,62 € bzw. 473,62 € zu finanzieren.

 

Es wird beantragt, eine anteilige Übernahme der Kosten für die Fahrschulausbildung der beiden Kameraden durch die Gemeinde zu befürworten.

 

Entscheidet sich die Gemeindevertretung für eine anteilige Kostenübernahme, ist gleichzeitig eine Entscheidung zu deren Finanzierung zu treffen. Bei der Höhe des Zuschusses ist auch der persönliche Vorteil für den Kameraden zu berücksichtigen.

 

Die Kosten sind dem PSK 12610.56120 (Feuerwehr, Aus- und Fortbildung) zuzuordnen. Im Haushaltsjahr 2019 sind dort insgesamt Ausgaben in Höhe von 800,00 € eingestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

1. Die Gemeinde Warlow erklärt sich zur anteiligen Kostenübernahme in Höhe von 50% der Restkosten nach Abzug des Förderbetrages bereit.

 

  2.Die genannten Kameraden verpflichten sich, für je 100,- € Beteiligung der Gemeinde mindestens 1 Jahr aktiv als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde mitzuwirken.

Scheidet einer der Kameraden vor Ablauf dieser Zeit (außer aus gesundheitlichen Gründen) aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde aus, so               verpflichtet er sich, für jedes Jahr des früheren Ausscheidens 100,- € an die Gemeinde zurück zu zahlen (max. den bezuschussten Betrag der Gemeinde).

 

   3.Dem vorliegenden Entwurf der Vereinbarung zur Fahrschulausbildung wird zugestimmt.

 

   4.    Zur Finanzierung der Kostenübernahme wird Ausgaben im PSK 12610.56120

          (Feuerwehr, Aus- und Fortbildung) in Höhe von insgesamt 501,12 € (50% von 473,62 €

           und 50% von 528,62 €) zugestimmt. 

 

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Anlagen

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