Beschlussvorlage - VO/2019/410
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu Baumaßnahmen
hier: Sanierung Straße der Jugend
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Melanie Adler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Warlow
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Entscheidung
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02.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Warlow hat für das Haushaltsjahr 2019 die Sanierung der Straße der Jugend geplant. Mit Beschluss-Nr. 202-21-18 wurde die Umsetzung der Baumaßnahme unter der Maßgabe der Bewilligung von Fördermitteln durch die Gemeinde befürwortet.
Auf Basis der Kostenschätzung ergaben sich Baukosten von ca. 183.000 EUR, die im Haushaltsplan 2019 unter dem Produktsachkonto 54100.04824000 (Gemeindestraßen/ Baumaßnahme Gemeindestraßen) berücksichtigt wurden. Zur teilweisen Finanzierung der Kosten wurde eine Förderung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) beantragt und mit Bescheid vom 13.05.2019 in Höhe von 118.889,02 EUR (65 % der zuwendungsfähigen Kosten) bewilligt.
Nach Durchführung der Ausschreibung und Vergabe zusätzlicher Leistungen zur Durchführung der Baumaßnahme (Herstellung Grundstückszufahrten/ Leerrohrverlegung Breitbandversorgung u.a.) beliefen sich die Baukosten auf insgesamt 291.004,84 EUR. Zur Deckung der anteiligen Kosten wurden Änderungsanträge zur Förderung nach der ILERL M-V Richtlinie beim Zuwendungsgeber eingereicht und abschließend in einer Höhe von 189.153,14 EUR bewilligt (Bewilligungsbescheid vom 18.11.2019).
Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung der Maßnahme endete mit Datum vom 30.11.2019. Gemäß § 14 Abs. 3 VOB/B muss die Schlussrechnung spätestens 12 Werktage nach Fertigstellung beim Auftraggeber eingereicht werden. Trotz mehrfacher Aufforderungen wurde die Schlussrechnung durch die Fa. KEMNA erst am 25.11.2019 beim betreuenden Ingenieurbüro (Landgesellschaft M-V) zur Prüfung vorgelegt. Nach Prüfung durch die Landgesellschaft M-V belaufen sich die Gesamtkosten der Baumaßnahme inkl. Planungsleistungen auf 306.901,84 EUR. Auf Grund der verzögerten Vorlage der Schlussrechnung war es der Verwaltung nicht möglich einen weiteren Änderungsantrag auf erhöhte Förderung des Gesamtvorhabens zu stellen. Nach Rücksprache mit dem Zuwendungsgeber ist auch eine Förderung im Folgejahr nicht möglich, da keine Mittel zur Verfügung stehen. Die erhöhten Kosten fallen somit dem Eigenanteil der Gemeinde Warlow zu.
Gesamtübersicht
Kosten (Stand HHPlan 2019) | 183.000,00 EUR | Kosten (nach Ausführung) | 306.901,84 EUR |
Förderung (Stand HHPlan 2019) | 137.200,00 EUR | Bewilligte Förderung | 189.153,14 EUR |
Eigenanteil | 45.800,00 EUR | Eigenanteil | 117.748,70 EUR |
Zur Deckung des verbleibenden Eigenanteils wurden Straßenausbaubeiträge von rund 25.000 EUR im Haushalt 2019 geplant. Gemäß dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom 24.06.2019 werden für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 beginnt, keine Beiträge erhoben. Zur Kompensation für den Wegfall der Straßenbaubeiträge erstattet das Land den Gemeinden, deren Straßenbaumaßnahmen in den v.g. Umsetzungszeitraum fallen, auf Antrag die auf Grundlage der gemeindlichen Satzung kalkulierten Beitragsforderungen. Die Erstattung kann frühestens ab dem 01.07.2020 beantragt werden. Nach Abrechnung der Baumaßnahme können somit Mittel in Höhe von ca. 58.800 EUR beantragt werden.
Eine konkrete Beitragsermittlung nach Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Warlow ist für die o.g. Beantragung noch vorzunehmen.
Durch die Gemeinde Warlow erfolgt somit die Vorfinanzierung der Gesamtkosten durch die Inanspruchnahme der Kassenkreditmittel.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
Für die Umsetzung der Maßnahme „Sanierung Straße der Jugend“ stimmt die Gemeinde Warlow überplanmäßigen Auszahlungen im PSK 54100.04824000 (Gemeindestraßen/ Baumaßnahme Gemeindestraßen) in Höhe von 306.901,84 EUR zu.
Die Teilfinanzierung der Gesamtkosten erfolgt durch den erhöhten Fördermittelanteil in Höhe von 189.100 EUR sowie der kalkulierten Beitragsforderungen in Höhe von 58.800 EUR.
Zur Vorfinanzierung der Gesamtkosten erfolgt die Inanspruchnahme der Kassenkreditmittel.
