Beschlussvorlage - VO/2019/426

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Gemeinde Alt Krenzlin im OT Neu Krenzlin war das Aufstellen und Anschließen einer Straßenleuchte im Pappelweg und das Auswechseln eines Beleuchtungsmastes in der Lindenstraße notwendig. Die Firma Stadtbeleuchtung Schwerin, Jürgen Hebermehl GmbH, als bauausführende Firma für Maßnahme „Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im OT Loosen und Krenzliner Hütte“ war vor Ort und wurde um Abgabe eines Angebotes zur Ausführung der Leistung gebeten.

 

Gem. § 3a (4) VOB/A können Aufträge bis zu einem Auftragswert von 5.000,00 € direkt vergeben werden. Das Angebot der Stadtbeleuchtung Hebermehl GmbH ist am wirtschaftlichsten, da bei Angebotseinholung von anderen Firmen die Kosten für eine Baustelleneinrichtung weitaus höher ausgefallen wären. Rein preislich waren keine weiteren Angebote notwendig und die Auftragsvergabe an die Firma Stadtbeleuchtung Schwerin erfolgte durch die Bürgermeisterin.

Der Gesamtwert beider Aufträge an die Firma Stadtbeleuchtung Schwerin, Am Werder 2 in 19055 Schwerin beläuft sich auf 2.768,94 €. Im Haushaltsplan 2019 sind jedoch nur 1.500,00 € für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung eingeplant. Somit ist eine überplanmäßige Ausgabe im PSK 01-54100.52339 (Gemeindestraßen/Unterhaltung der Straßenbeleuchtung) in Höhe von 1.507,52 € entstanden. Die überplanmäßige Ausgabe kann gedeckt werden durch Minderausgaben im PSK 01-54100.52338 (Gemeindestraßen/Unterhaltung von Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen). Die Bürgermeisterin hat am 7. November 2019 eine Dringlichkeitsentscheidung zur überplanmäßigen Ausgabe getroffen.

 

Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung bei über- und außerplanmäßige Ausgaben. Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Da zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keine Gemeindevertretersitzung stattfand, erfolgte die Auftragserteilung und Bestätigung der überplanmäßigen Ausgabe durch die Bürgermeisterin.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

  1. Die Gemeinde Alt Krenzlin stimmt der überplanmäßigen Ausgabe im PSK 01.54100.52339 (Gemeindestraßen/Unterhaltung Straßenbeleuchtung) in Höhe von 1.507,52 € zu.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.507,52 € erfolgt durch Minderausgaben im PSK 01-54100.52338 (Gemeindestraßen/Unterhaltung von Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen).

  1. Die Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin zur Auftragsvergabe und Finanzierung der Maßnahme vom 7.11.2019 wird anerkannt.

 

           

 

Loading...