Beschlussvorlage - VO/2019/368-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag zu Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen gemäß der Richtlinie zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde Rastow vom 15. Dezember 2015
hier: Anträgen des SV Teutonia 23 Rastow e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marko Dörrwandt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Rastow
|
Entscheidung
|
|
|
12.11.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Rastow vom 15. Dezember 2015 beantragt der SV Teutonia 23 Rastow e.V. für die Teilnahme von Leichtathleten an der Ferienfreizeit zum Saisonabschluss im Jugendwaldheim Dümmer, vom 23.08.19 bis 25.08.19 "Bezuschussung von Vereinen für Fahrten mit Kindern und Jugendlichen" in Höhe von 202,50 Euro.
Die Kosten sind dem PSK 28101.54191000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) zuzuordnen. Für das Haushaltsjahr 2019 wurden hier Ausgaben in Höhe von 4.000 € geplant. Mit Stand vom 30.10.2019 sind noch 1.850,00 € verfügbar.
Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Rastow die ortsansäs-sigen Vereine, Verbände und sonstige Organisationen auf der Grundlage der im Haushalts-plan bereitgestellten Mitteln nach Maßgabe dieser Richtlinie fördert, wenn deren Projekte
allgemeines Interesse erwarten lassen und eine Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens in der Gemeinde darstellen, sowie Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abrechnung und ordnungsgemäße Verwendungsnachweise vorliegen.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport hat auf der Sitzung am 23.10.19 über den Antrag beraten und diesem zugestimmt, laut E-Mail Mitteilung der Ausschussvorsitzenden Frau Juliane Höfs am 29.10.19.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
"' 1.Der Antrag des SV Teutonia 23 Rastow e.V. für die Teilnahme von Leichtathleten an
der Ferienfreizeit zum Saisonabschluss im Jugendwaldheim Dümmer, vom 23.08.19 bis
25.08.19 wird als förderfähig eingestuft.
2.Der SV Teutonia 23 Rastow e.V.erhält auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde Rastow vom
15. Dezember 2015 eine Zuwendung in Höhe von ________________Euro.
3.Die Finanzierung der Förderung ist über das PSK 28101.5419 1000 (Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) abgesichert."
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
