Beschlussvorlage - VO/2019/407
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu Friedhofsangelegenheiten
hier: Anlage neuer Bestattungsarten auf dem Friedhof in Fahrbinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Annemarie Arndt
- Antragssteller:
- Annemarie Arndt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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12.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In fast allen Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land besteht die Möglichkeit, anonyme oder andere Urnenbestattungen vornehmen zu lassen.
Einwohner der Gemeinde Rastow, Ortsteil Fahrbinde, äußerten mehrfach den Wunsch, auch auf dem gemeindlichen Friedhof in Fahrbinde solche Bestattungsarten zu ermöglichen.
In diversen Beratungen zwischen der Ortsteilvertretung und der Friedhofsverwaltung des Amtes Ludwigslust-Land wurden verschiedene Grabarten besprochen, Vor-Ort-Termine mit einem Steinmetz und Gartengestalter wahrgenommen usw.
Eine Urnengemeinschaftsgrabanlage wird derzeit hergerichtet.
Die Ortsteilvertretung hat sich entschieden, drei verschiedene Arten von Urnenbestattungen anzubieten.
1. Anonyme Beisetzung:
- Die Verstorbenen werden auf einer Rasenfläche der Reihe nach in einer Urne beigesetzt.
- Die genaue Grabstelle wird nicht bekanntgegeben.
- Eine namentliche Nennung des Verstorbenen auf einem evtl. vorhandenen gemeinschaftlichen Grabmal erfolgt nicht.
- Die Anwesenheit von Angehörigen bei der Beisetzung wird ausgeschlossen.
- Die Grabstätte hat eine Größe von 0,5 x 0,5 m.
- In jeder Grabstätte wird ein Verstorbener in einer Urne beigesetzt.
2. Urnengrab mit Grabplatte:
- Die Verstorbenen werden auf einer Rasenfläche der Reihe nach in einer Urne beigesetzt.
- In jeder Grabstätte können 2 Urnen beigesetzt werden.
- Die Grabstätte hat eine Größe von 1,0 x 1,0 m.
- Die Grabstätte wird nach der Beisetzung mit einer Grabplatte von einer Größe 0,40 x 0,60 m versehen. Die Grabplatte erhält eine eingravierte Inschrift untereinander mit Vorname+Name sowie Geburts- und Sterbejahr (mit Bindestrich) beider Verstorbenen.
- Die Beschaffung der einheitlichen Grabplatten erfolgt über die Friedhofsverwaltung.
Ein Nutzungsrecht an diesen beiden Grabstätten wird nicht vergeben. Gestaltungsmöglichkeiten werden bei beiden Bestattungsarten nicht angeboten. Die Anlage wird vom Friedhofsträger gepflegt und instandgehalten.
Auf der Anlage wird eine zentrale Blumenablagestelle hergerichtet.
3. Urnenreihengrab
- Die Bestattung erfolgt, wie bei einem Reihengrab, nebeneinander in zeitlicher Reihenfolge „der Reihe nach“.
- Es besteht keine Einflussnahme auf die genaue Lage der Grabstätte.
- Die Angehörigen haben keine Möglichkeit, die Lage und Größe des Grabes selbst zu bestimmen.
- Die Grabstätte ist kleiner als ein Reihengrab (1m x 1m), bietet aber die gleichen Gestaltungsmöglichkeiten (Grabstein, Einfassung, Bepflanzung).
- Die Gestaltung sollte in der Benutzungssatzung festgeschrieben werden (z.B. Verpflichtung, eine Einfassung der Grabstätte vorzunehmen und das in bestimmter Form wie z. mit Randstein).
- In jeder Grabstätte können zwei Urnen beigesetzt werden.
- Es wird ein Nutzungsrecht vergeben.
Die Friedhofsverwaltung wird beauftragt, nach Abschluss aller Bauarbeiten und vollständiger Vorlage aller Kosten und Unterlagen, die Änderung der Friedhofsbenutzungs- und gebührensatzung einschließlich Gebührenkalkulation, zu erstellen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Rastow beabsichtigt die Möglichkeit von Urnenbestattungen auf dem
örtlichen Friedhof Fahrbinde in der Gemeinde Rastow zu ermöglichen. Folgende
Grabarten werden angeboten:
- Anonymes Urnengrab
- Urnengrab mit Grabplatte
- Urnenreihengrab (1m x 1m)
2. Die entsprechende Änderung der Satzung der Gemeinde Rastow über die Benutzung
des örtlichen Friedhofes in Fahrbinde sowie der Satzung der Gemeinde Rastow über
Gebühren für die Benutzung des örtlichen Friedhofes in Fahrbinde sind zur Beschluss-
fassung zu gegebener Zeit vorzubereiten.
