Beschlussvorlage - VO/2019/402

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2018 erfolgte keine Heizölbestellung für das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) in Leussow.

Im Januar 2019 wurde für das Objekt 6.502 Liter Heizöl getankt. Der Gesamtwert der Rechnung der Firma W. Hoyer GmbH & Co.KG in 27374 Visselhövede vom 24.01.2019 betrug 4.568,49 € und war zum 03.02.2019 fällig. Im Haushaltsplan 2019 waren jedoch nur 1.500 € Ausgaben für Heizöl geplant.  Somit sind überplanmäßige Ausgaben im PSK 07-57301.5225 0000 (DGH Leussow / Heizöl) in Höhe von 3.100 € entstanden.

Die überplanmäßigen Ausgaben wurden vorläufig durch den bestehenden Deckungskreis für das Dorfgemeinschaftshaus Leussow gedeckt.

 

Nunmehr sind weiteren Rechnungen für die Bewirtschaftung, die dem Deckungskreis zuzuordnen sind, fällig (z.B. Gebührenbescheid des ZkWAL für Trink- und Schmutzwasser).

Die ursprünglich innerhalb des Deckungskreises geplanten Mittel werden vollständige benötigt, so dass nachträglich eine Entscheidung zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben im PSK 07-57301.5225 (DGH Leussow / Heizöl) getroffen werden muss.

 

Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über über- und außerplanmäßige Ausgaben. Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung.

 

Da die nächste Sitzung der Gemeindevertretung für den 05.11.2019 vorgesehen war, die Zahlungen aus dem Deckungskreis aber geleistet werden müssen, war die Dringlichkeit gegeben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

„ 1. Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 22.10.2019 wird hiermit nachträglich gebilligt:

 

1.Zur Begleichung der Rechnung-Nr. 020983 vom 24.01.2019 der Fa. W. Hoyer               GmbH & Co.KG in 27374 Visselhövede in Höhe von 4.568,49 € für die                                           Lieferung von Heizöl für das Dorfgemeinschaftshaus Leussow wird                                           überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im PSK 07-57301.5225                             (DGH Leussow / Heizöl) in Höhe von 3.100 € zugestimmt.

   2.Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Minderausgaben

im

-PSK 07-11104.5011 (Gremien / Aufwandsentschädigung

rgermeister) in Höhe von 2.500 € und im

-PSK 07-54100.52338 (Gemeindestraßen / Unterhaltung) in Höhe

von 600 €.

 

  2.Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.“

 

 

 

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Anlagen

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