Beschlussvorlage - VO/2019/399
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 7. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen vom 14. Mai 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Kirsten Eggert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Göhlen
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Entscheidung
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05.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinden Göhlen und Leussow haben am 26. Mai 2019 fusioniert. Für die Ergänzungswahl der Gemeindevertretung Göhlen fand lt. öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 18. März 2019 im Gebiet der bisherigen Gemeinde Leussow gemäß § 44 Abs. 7 LKWG am 29. September 2019 eine Ergänzungswahl und die Wahl des Bürgermeisters statt.
Die neue Gemeindevertretung möchte Änderungen hinsichtlich der Besetzung der Ausschüsse und der Aufwandsentschädigungen der Wehrführungen vornehmen. Da beide Sachverhalte in der Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen geregelt sind, muss die Hauptsatzung dahin gehend geändert werden.
Im § 8 Abs. 1 und 3 soll künftig geregelt werden:
(1)2.Bauausschuss Zusammensetzung: 3 Gemeindevertreter
1 sachkundiger Einwohner
3.Kultur- und Sozialausschuss Zusammensetzung:
3 Gemeindevertreter
2 sachkundige Einwohner
Durch die Bildung der Gemeindefeuerwehr Göhlen mit 2 Ortswehren in Göhlen und Leussow müssen auch die Entschädigungen für die Ortswehren geregelt werden. Gleichzeitig soll die Entschädigung für den Gemeindewehrführer und den stellv. Gemeindewehrführer von 140 € bzw. 70 € auf die Höchstsätze lt. Entschädigungsverordnung M-V angepasst werden.
Letztlich muss die Entschädigung des Jugendwartes in der Hauptsatzung Göhlen geregelt werden.
In § 9 Abs. 6 soll künftig geregelt werden:
(6)….. werden monatliche Aufwandentschädigungen an
den Gemeindewehrführer in Höhe von 170 €,
an dessen Stellvertreter in Höhe von 85 €,
an den Ortswehrführer in Höhe von 140 €,
an dessen Stellvertreter in Höhe von 70 €,
an den Jugndwart in Höhe von 70 €.
Mit der Beschlussfassung der Hauptsatzung ist darauf zu achten, dass diese nur durch „Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung“ beschlossen werden kann (§ 5 KV M-V).
Bei einer Anzahl aller Mitglieder von 11 ist die „Mehrheit der Mitglieder der Gemeindevertretung“ 6, d.h. nur mit 6 und mehr Ja- Stimmen ist der Beschlussantrag angenommen, unabhängig von der Zahl der anwesenden Gemeindevertreter.
Beschlussvorschlag
1. Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
„Die Gemeindevertretung Göhlen erlässt die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen vom 14.05.2007 in der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage).“
oder
2. Beschlussantrag:
„Die Gemeindevertretung Göhlen erlässt die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen vom 14.05.2007 in der Fassung des vorliegenden 1. Entwurfes (Anlage) mit folgenden Änderungen:
.…………………………………………………………….“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,5 kB
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