Beschlussvorlage - VO/2019/384

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Fusion der Gemeinden Göhlen und Leussow durch den Gebietsänderungsvertrag vom 18.03.2019 sind einige Ortsrechte neu anzupassen. Am 31.12.2019 endet das Ortsrecht der Gemeinde Leussow.

 

In § 12 (1) des oben genannten Vertrages heißt es:

„Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Leussow bleibt als Ortsfeuerwehr mit eigenem Standort erhalten. Die Zuständigkeit der Gemeindewehrführung Göhlen wird um das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Leussow erweitert.“

 

In einer gemeinsamen Beratung beider Wehrführungen (Göhlen und Leussow) und deren Stellvertretern mit der Amtsverwaltung, dem Amtswehrführer, Jugendwart der FF Leussow und dem Bürgermeister am 29.08.2019 war man sich darüber einig, dass beide Feuerwehren mit ihren Standorten erhalten bleiben sollen. Somit ist eine Gemeindefeuerwehr mit zwei Ortsfeuerwehren zu bilden.

 

Nach dem Beschluss der Gemeindevertretung zur Gründung einer Gemeindefeuerwehr wird eine Mitgliederversammlung einberufen, auf der die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters erfolgen soll. Zuvor wird eine Satzung für die Gemeindefeuerwehr erarbeitet und vor der Wahldurchführung durch die Mitglieder beschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Gründung einer Gemeindefeuerwehr mit zwei Ortsfeuerwehren zu. Die derzeitigen Wehrführer, Kam. Jens Bonifer und Kam. Wilfried Lüdtke, werden beauftragt, umgehend eine Satzung für eine Gemeindefeuerwehr mit Ortsfeuerwehren zu erarbeiten und der Amtsverwaltung zukommen zu lassen sowie eine Mitliederversammlung mit allen Kameraden beider Wehren einzuberufen. Die Einladung dazu erfolgt über den Bürgermeister. Vorab sind alle Kameraden aufzufordern, Kandidaten für den Gemeindewehrführer und dessen Stellvertreter vorzuschlagen.

 

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