Beschlussvorlage - VO/2019/292-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

 

Gemäß § 9 der Satzung der Gutshof-Stiftung Krenzlin besteht das Kuratorium der Gutshof-Stiftung Krenzlin aus fünf Gemeindevertreter der Gemeinde Alt Krenzlin, die die Gemeindevertretung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für eine Amtszeit von vier Jahren beruft.

 

Mit Beschluss-Nr.: 10-02-19 vom 05.09.2019 wurden in das Kuratorium berufen:

1.Herr Frank Model, wohnhaft Lindenstraße 2 in 19288 Klein Krams.

2.Herr Maik Neffe, wohnhaft Lindenstraße 6 in 19288 Neu Krenzlin,

3.Herr Ralf Saß, wohnhaft Ringstraße 8 a in 19288 Krenzliner Hütte,

4.Herr Veit Meinke, wohnhaft Lindenplatz 4 in 19288 Alt Krenzlin

         5.Frau Mona Schmidt, wohnhaft Am Dorfteich 1 in 19288 Loosen.

 

In der im Anschluss an die GV-Sitzung stattgefunden konstituierende Sitzung des Kuratoriums konnte sich nicht auf die Besetzung des Vorstandes verständigt werden.

 

Mit Schreiben vom 06.09.2019 erklärte Herr Veit Meinke seinen Rücktritt aus dem Kuratorium der Gutshof - Stiftung (Anlage).

 

Nach Auffassung der Stiftungsbehörde (Schreiben vom 14.07.2017) handelt es sich nach

§ 9 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Gutshof-Stiftung um eine sogenannte „Blockamtszeit“. d.h. es muss eine Abberufung des gesamten Kuratoriums und im Anschluss eine Neuberufung erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertreter

1.Herr Frank Model, wohnhaft Lindenstraße 2 in 19288 Klein Krams.

2.Herr Maik Neffe, wohnhaft Lindenstraße 6 in 19288 Neu Krenzlin,

3.Herr Ralf Saß, wohnhaft Ringstraße 8 a in 19288 Krenzliner Hütte,

4.Herr Veit Meinke, wohnhaft Lindenplatz 4 in 19288 Alt Krenzlin

         5.Frau Mona Schmidt, wohnhaft Am Dorfteich 1 in 19288 Loosen.

werden mit sofortiger Wirkung von ihrer Funktion als Mitglied des Kuratoriums der

Gutshof- Stiftung Krenzlin abberufen.

 

 

 

2. Beschlussantrag:

"Mit sofortiger Wirkung wird in das Kuratorium der Gutshof-Stiftung Krenzlin berufen:

 

1....................................................................................................

 

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5....................................................................................................

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:  keine

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Anlagen

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