Beschlussvorlage - VO/2019/330

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bereits im Jahr 2014 wies das Ministerium für Inneres und Sport M-V darauf hin, dass mehrfach vorkommende Straßennamen in einer Gemeinde mit Ortsteilen zu erheblichen Problemen führt bzw. führen kann. Beispielsweise besteht in einem Notfall die Gefahr, dass der Rettungsdienst bzw. Feuerwehren nicht schnell genug zum Einsatzort finden.

Post- u. Logistikunternehmen können Sendungen oder Lieferungen nicht optimal und zeitnah zustellen, wenn die Anschrift ohne Ortsteil mitgeteilt wird.

Bei diesen bekannten Schadenrisiken kann der Haftpflichtversicherer der Gemeinde, der Kommunale Schadensausgleich, in einem Schadensfall den Deckungsschutz ablehnen

(s. Anlage Schreiben des KSA vom 28.01.2015).

 

In der Gemeinde Alt Krenzlin sind die Straßennamen "Gartenstraße“, “Lindenstraße“ und “Waldstraße" mit einigen Hausnummern doppelt vorhanden.

 

Um zukünftig o.g. Gefahren und Probleme auszuschließen, ist es notwendig diese doppelten Straßennamen umzubenennen.

 

Grundlage hierfür ist § 51 (Straßennamen und Hausnummern) des Straßen- und Wegegesetzes MV. Festlegungen zur Umbenennung von Straßen werden durch Änderung des Straßen- und Wegeverzeichnisses der Gemeinde Alt Krenzlin vom 16.07.2003 getroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit Stand vom 30.08.2019 sind mit Hauptwohnsitz gemeldet:

 

 

Straßenname

 

Ort / Ortsteil

 

Einwohner

 

Waldstraße

 

Alt Krenzlin

 

8

 

Krenzliner Hütte

 

15

 

Gartenstraße

 

Alt Krenzlin

 

35

 

Klein Krams

 

38

 

Lindenstraße

 

Klein Krams

 

5

 

Neu Krenzlin

 

88

 

 

Für die Änderung der Adressdaten im Amt Ludwigslust-Land (Einwohnermeldeamt, Steuern, u.ä.) entstehen den Anliegern keine Kosten.  Die Versorgungsträger wie Deutsche Post, Deutsche Telekom, ZkWAL, E.ON, WEMAG etc. werden durch das Amt Ludwigslust-Land über die Änderungen informiert.

 

Für alle weiteren Änderungen von Adressdaten (Führerschein, Versicherungen usw.) sind die Anlieger selbst verantwortlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

" 1.Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin beabsichtigt eine Umbenennung folgender

 Staßen

1.1.Waldstraße im OT Alt Krenzlin / Krenzliner Hütte

1.2.Gartenstraße im OTAlt Krenzlin / Klein Krams

1.3.Lindenstraße im OTKlein Krams / Neu Krenzlin[1].

 

   2.Die Festlegung der neuen Straßenbezeichnungen erfolgt nach Anhörung der

betroffenen Anlieger im Rahmen von Anliegerversammlungen.

 

   3.Nach Durchführung der Anliegerversammlungen ist die Änderung des Straßen- und

 Wegeverzeichnisses der Gemeinde Alt Krenzlin vom 16.07.2003 zur

Beschlussfassung vorzubereiten.

 


[1] nichtzutreffendes streichen

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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