Beschlussvorlage - VO/2019/330
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Änderung von Straßennamen in der Gemeinde Alt Krenzlin
hier: Umbenennung von doppelten Straßennamen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anke Meier
- Antragssteller:
- Anke Meier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Vorberatung
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17.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bereits im Jahr 2014 wies das Ministerium für Inneres und Sport M-V darauf hin, dass mehrfach vorkommende Straßennamen in einer Gemeinde mit Ortsteilen zu erheblichen Problemen führt bzw. führen kann. Beispielsweise besteht in einem Notfall die Gefahr, dass der Rettungsdienst bzw. Feuerwehren nicht schnell genug zum Einsatzort finden.
Post- u. Logistikunternehmen können Sendungen oder Lieferungen nicht optimal und zeitnah zustellen, wenn die Anschrift ohne Ortsteil mitgeteilt wird.
Bei diesen bekannten Schadenrisiken kann der Haftpflichtversicherer der Gemeinde, der Kommunale Schadensausgleich, in einem Schadensfall den Deckungsschutz ablehnen
(s. Anlage Schreiben des KSA vom 28.01.2015).
In der Gemeinde Alt Krenzlin sind die Straßennamen "Gartenstraße“, “Lindenstraße“ und “Waldstraße" mit einigen Hausnummern doppelt vorhanden.
Um zukünftig o.g. Gefahren und Probleme auszuschließen, ist es notwendig diese doppelten Straßennamen umzubenennen.
Grundlage hierfür ist § 51 (Straßennamen und Hausnummern) des Straßen- und Wegegesetzes MV. Festlegungen zur Umbenennung von Straßen werden durch Änderung des Straßen- und Wegeverzeichnisses der Gemeinde Alt Krenzlin vom 16.07.2003 getroffen.
Mit Stand vom 30.08.2019 sind mit Hauptwohnsitz gemeldet:
Straßenname |
Ort / Ortsteil |
Einwohner |
Waldstraße |
Alt Krenzlin |
8 |
Krenzliner Hütte |
15 | |
Gartenstraße |
Alt Krenzlin |
35 |
Klein Krams |
38 | |
Lindenstraße |
Klein Krams |
5 |
Neu Krenzlin |
88 |
Für die Änderung der Adressdaten im Amt Ludwigslust-Land (Einwohnermeldeamt, Steuern, u.ä.) entstehen den Anliegern keine Kosten. Die Versorgungsträger wie Deutsche Post, Deutsche Telekom, ZkWAL, E.ON, WEMAG etc. werden durch das Amt Ludwigslust-Land über die Änderungen informiert.
Für alle weiteren Änderungen von Adressdaten (Führerschein, Versicherungen usw.) sind die Anlieger selbst verantwortlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
" 1.Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin beabsichtigt eine Umbenennung folgender
Staßen
1.1.Waldstraße im OT Alt Krenzlin / Krenzliner Hütte
1.2.Gartenstraße im OTAlt Krenzlin / Klein Krams
1.3.Lindenstraße im OTKlein Krams / Neu Krenzlin[1].
2.Die Festlegung der neuen Straßenbezeichnungen erfolgt nach Anhörung der
betroffenen Anlieger im Rahmen von Anliegerversammlungen.
3.Nach Durchführung der Anliegerversammlungen ist die Änderung des Straßen- und
Wegeverzeichnisses der Gemeinde Alt Krenzlin vom 16.07.2003 zur
Beschlussfassung vorzubereiten.“
[1] nichtzutreffendes streichen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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957,7 kB
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2
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43,7 kB
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158,4 kB
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4
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32,3 kB
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