Beschlussvorlage - VO/2018/696-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S.777), entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 gemäß

§ 3a Kommunalprüfungsgesetz (KPG) am 26.09.2019 geprüft und das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengestellt. 

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2017 beträgt 12.533.300,69 EUR.

 

Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung weist vor der Veränderung der Rücklagen einen Jahresfehlbetrag von 439.096,43 EUR aus. Durch die Entnahmen aus der Kapitalrücklage und der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich wird in der Ergebnisrechnung ein Jahresüberschuss in Höhe von 35.112,26 EUR ausgewiesen.

 

Die Finanzrechnung weist für 2017 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -152.509,10 EUR aus. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt insgesamt 22.602,81 EUR. Die Tilgungsleistungen beliefen sich auf 76.102,24 EUR. Zum Stichtag 31.12.2017 verfügte die Gemeinde Rastow über liquide Mittel in Höhe von insgesamt 773.344,22 EUR.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2017 betrug 250.000 EUR und wurde per Stichtag 31.12.2017 nicht in Anspruch genommen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Rastow zum 31.12.2017 in der Fassung vom 22.08.2019 fest.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung den ausgewiesenen und festgestellten

Jahresüberschuss in Höhe von 35.112,26 EUR mit dem negativen Ergebnisvortrag aus Vorjahren zu verrechnen. Der verbleibende negative Ergebnisvortrag beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2017 auf 27.739,52 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen. .

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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