Beschlussvorlage - VO/2019/344
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zur nachträglichen Billigung einer Entscheidung des Bürgermeisters hier: Auftragsvergabe Erneuerung der Straßenentwässerung im Pankenweg, Neu Lüblow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Edita Penndorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lüblow
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Entscheidung
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15.10.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim baut die K35 (Ludwigsluster Straße) in der Ortslage Neu Lüblow aus. Diese Maßnahme beinhaltet im Wesentlichen den Neubau der Fahrbahn, der Entwässerungsrinne, Regenwasserkanäle und Beschilderungs- und Markierungsarbeiten. Das bestehende System der Verkehrsflächenentwässerung wird erneuert, d. h. Rückbau und Verdämmung der vorhandenen Regenwasserkanäle. Im Zuge dieser Arbeiten wurde festgestellt, dass damit auch die Entwässerung des Pankenweges nicht gegeben ist. Da die Gemeinde Eigentümer des Pankenweges ist, sind die Kosten für die Neuverlegung der Straßenentwässerung und der Anschluss an das neue Straßenentwässerungssystem durch die Gemeinde zu tragen. Das Angebot für die Entwässerungsarbeiten im Pankenweg beläuft sich auf 1.948,38 € brutto.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem PSK 54100-52338 (Gemeindestraßen-Unterhaltung). Eingeplant sind in dem o.g. PSK für das HH-Jahr 2019 insgesamt 1.000,00 €.
Die Dringlichkeit ist auf Grund der Gefahr im öffentlichen Verkehrsbereich gegeben.
Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
- Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters wird hiermit nachträglich gebilligt:
- Der Auftrag für die Herstellung des Entwässerungskanals wird auf Grundlage des Angebots vom 06.09.2019 in Höhe von 1.948,38 € brutto an die Firma Tief- und Straßenbau Schwerin GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 10 in 19069 Schwerin vergeben.
- Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus Mehrerträgen/-einzahlungen im PSK 61100.401300 (Steuern/Gewerbesteuer)
- Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.
