Beschlussvorlage - VO/2019/329

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bereits im Jahr 2014 wies das Ministerium für Inneres und Sport M-V darauf hin, dass mehrfach vorkommende Straßennamen in einer Gemeinde mit Ortsteilen zu erheblichen Problemen führt bzw. führen kann. Beispielsweise besteht in einem Notfall die Gefahr, dass der Rettungsdienst bzw. Feuerwehren nicht schnell genug zum Einsatzort finden.

Post- u. Logistikunternehmen können Sendungen oder Lieferungen nicht optimal und zeitnah zustellen, wenn die Anschrift ohne Ortsteil mitgeteilt wird.

Bei diesen bekannten Schadenrisiken kann der Haftpflichtversicherer der Gemeinde, der Kommunale Schadensausgleich, in einem Schadensfall den Deckungsschutz ablehnen

(s. Anlage Schreiben des KSA vom 28.01.2015).

 

In der Gemeinde Lüblow und dem Ortsteil Neu Lüblow ist der Straßenname "Ludwigsluster Straße" mit einigen Hausnummern doppelt vorhanden.

 

Um zukünftig o.g. Gefahren und Probleme auszuschließen, ist es notwendig die Ludwigsluster Straße in Lüblow bzw. in Neu Lüblow umzubenennen.

 

Grundlage hierfür ist § 51 (Straßennamen und Hausnummern) des Straßen- und Wegegesetzes MV. Festlegungen zur Umbenennung von Straßen werden durch Änderung des Straßen- und Wegeverzeichnisses der Gemeinde Lüblow vom 03.12.2003 getroffen.

 

Im Bereich der Ludwigsluster Straße in Lüblow wohnen mit Stand vom 17.09.2019 insgesamt

51 Einwohner und im OT Neu Lüblow 141 Einwohner.

 

Für die Änderung der Adressdaten im Amt Ludwigslust-Land (Einwohnermeldeamt, Steuern, u.ä.) entstehen den Anliegern keine Kosten.  Die Versorgungsträger wie Deutsche Post, Deutsche Telekom, ZkWAL, E.ON, WEMAG etc. werden durch das Amt Ludwigslust-Land über die Änderungen informiert.

 

Für alle weiteren Änderungen von Adressdaten (Führerschein, Versicherungen usw.) sind die Anlieger selbst verantwortlich.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

 

" 1.Die Gemeindevertretung Lüblow beabsichtigt eine Umbenennung der „Ludwigsluster

Straße“ im Ortsteil

Lüblow* / Neu Lüblow*.

 

   2.Die Festlegung der neuen Straßenbezeichnung erfolgt nach Anhörung der betroffenen

Anlieger im Rahmen einer Anliegerversammlung.

 

   3.Nach Durchführung der Anliegerversammlung ist die Änderung des Straßen- und Wegeverzeichnisses der Gemeinde Lüblow vom 03.12.2003 zur Umbenennung der               K066105 „Ludwigsluster Straße“ zur Beschlussfassung vorzubereiten.

 

 

* Nichtzutreffendes streichen!

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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